Das Präsidium der TU Berlin ist komplett: Dr. Mathias Neukirchen hat sein Amt als Kanzler am 1. September 2017 angetreten. Der promovierte Jurist leitet künftig die Zentrale Universitätsverwaltung und ist für den Haushalt der Hochschule verantwortlich. Seine Amtszeit beträgt zehn Jahre.
TU-Präsident Prof. Dr. Christian Thomsen erklärt zum Amtsantritt des neuen Kanzlers: „An der TU Berlin und am Wissenschaftsstandort Berlin wird sich in den kommenden Jahren viel bewegen. Ich bin sind sehr froh darüber, dass Dr. Mathias Neukirchen – ein ausgewiesener Experte im Wissenschaftsmanagement – nun unser TU-Präsidium komplettiert und wir gemeinsam die anstehenden Entwicklungen mitgestalten können.“
Auch Steffen Krach, Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung, betont: „Beschäftigte in den Hochschulverwaltungen leisten einen wichtigen Beitrag, unsere Stadt zu einem der weltweit führenden Standorte für Wissenschaft und Innovation zu entwickeln. Mit Dr. Mathias Neukirchen gewinnen wir einen erfahrenen, international versierten Kanzler, und ich freue mich auf unsere Zusammenarbeit in der Brain City Berlin.“
Dr. Mathias Neukirchen sagt: „Die TU Berlin ist eine großartige Universität in einer großartigen Stadt. Ich freue mich sehr beide kennenzulernen und zusammen mit den TU-Beschäftigten die anstehenden Aufgaben bestmöglich umzusetzen.“
Dr. Mathias Neukirchen wurde am 13. Juni 2017 durch das Kuratorium zum Kanzler der TU Berlin gewählt. Der vom TU-Präsidenten vorgeschlagene Kandidat erhielt bei der Wahl acht Ja-Stimmen bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung. Die Entscheidung bedurfte der Zustimmung durch den Senat von Berlin, der Neukirchen bestellte. Neukirchen folgt auf Dr. Ulrike Gutheil, die im September 2016 als Staatssekretärin für Wissenschaft, Forschung und Kultur in das Land Brandenburg wechselte.
Biografie Dr. Mathias Neukirchen:
Mathias Neukirchen wurde 1968 in New York geboren und wuchs in Deutschland, den USA und Brasilien auf, wo er 1986 das Abitur erlangte. Er studierte Rechtswissenschaften in Bielefeld, Bordeaux und Hamburg. Nach den Staatsexamen 1996 und 2000 promovierte er 2003 im Bereich des Völkerrechts. Seine berufliche Karriere begann Dr. Mathias Neukirchen als Regierungsrat der Freien und Hansestadt Hamburg mit Stationen im Personalamt, im Bezirksamt Wandsbek, in der Bürgerschaftskanzlei wie auch im Bundesministerium der Finanzen in den Jahren 2004 und 2005.
Im Juni 2006 wurde Dr. Mathias Neukirchen zum stellvertretenden Kanzler der Universität Hamburg ernannt. Im April 2011 erfolgte die Ernennung zum Kanzler der Universität Rostock. Die Tätigkeitsgebiete umfassten dort, neben den klassischen Bereichen, auch die Mitgliedschaft im Vorstand der Universitätsmedizin Rostock und im Vorstand des Studentenwerks Rostock sowie die Sprecherfunktion bei der Landeskanzlerkonferenz von 2012 bis 2014.
Im Oktober 2014 ging Dr. Mathias Neukirchen an die Vietnamese-German University in Ho-Chi-Minh-Stadt, Vietnam. Dort war er bis Mai 2017 Vice President Administration und am Aufbau der staatlichen Universität beteiligt, die als Leuchtturmprojekt der strategischen Partnerschaft zwischen Deutschland und Vietnam verankert ist.
Dr. Mathias Neukirchen publiziert im Bereich des Wissenschaftsrechts und ist Mitherausgeber und Coautor des Kommentars zum Hamburgischen Hochschulrecht.
Fotomaterial zum Download unter:
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Weitere Informationen erteilt Ihnen gern:
Stefanie Terp
Pressesprecherin der TU Berlin
Tel.: 030 314-23922
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