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08/27/2003 16:32

Gesellschaft für Informatik erhebt Einspruch gegen Amazon-Patent

Cornelia Winter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Gesellschaft für Informatik e.V.

    Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) hat heute durch ihre Anwaltskanzlei Kiani & Springorum Einspruch gegen das europäische Patent Nr. EP 0 927 945 der Amazon.Com Inc. einlegen lassen. Dabei handelt es sich um einen Ableger des in den USA weithin bekannt gewordenen und umstrittenen "Amazon-One-Click-Patent". In Europa wurde nun ein im Patentanspruch näher gekennzeichnetes "Verfahren in einem Computersystem zum Bestellen eines Geschenks zur Lieferung von einem Geschenkgeber zu einem Empfänger..." patentiert.

    Nach Auffassung der GI wurde dieses Patent unter der Bezeichnung "System und Verfahren zum Bestellen über ein elektronisches Nachrichtennetzwerk" entgegen geltendem europäischen Patentrecht von der Prüfungsabteilung 2221 des Europäischen Patentamts am 13.03.2003 zu Unrecht erteilt.

    GI-Präsident Heinrich Mayr sagte, die "Erfindungshöhe", das heißt der technische Beitrag zur erfinderischen Leistung dieses Geschäftsmethodenpatents, reiche nicht aus, um ihren Patentanspruch zu begründen. Damit widerspreche die Erteilungsentscheidung dem europäischen Patentrecht.

    Der Sprecher der Arbeitsgruppe "Softwarepatente", GI-Vizepräsident Andreas Stöckigt, kritisierte, dass hier offensichtlich ein Patent ohne Berücksichtigung der jüngsten europäischen Rechtsprechung zu sogenannten Businessmethoden erteilt wurde und verwies auf die Entscheidung der Beschwerdekammer des EPA 08.09.2000 - Controlling Pension Benefits System, Az. T 931/95. Auf dieser fußt auch der Anfang September 2003 zur Abstimmung im Europäischen Parlament stehende EU-Richtlinienvorschlag über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen.

    Dies macht nach Auffassung der GI noch einmal deutlich wie wichtig die Verabschiedung dieser lange erwarteten EU-Richtlinie für die Rechtssicherheit und Rechtsvereinheitlichung in Europa ist, damit derartige gravierende Fehlentscheidungen in Zukunft vermieden werden können. Der Einspruch der GI wird bis zum Januar 2004 noch detailliert begründet werden. Mit einer Erwiderung von Amazon ist dann im Laufe des ersten Halbjahres 2004 zu rechnen.

    Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) ist eine gemeinnützige Fachgesellschaft zur Förderung der Informatik in all ihren Aspekten und Belangen. Gegründet im Jahr 1969 ist die GI mit ihren heute rund 24.500 Mitgliedern die größte Vertretung von Informatikerinnen und Informatikern im deutschsprachigen Raum. Die Mitglieder der GI kommen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Lehre und Forschung.

    Bei Abdruck Belegexemplar erbeten. Vielen Dank!

    Kontakt: Cornelia Winter, Tel. 0228-302147, winter@gi-ev.de


    More information:

    http://www.gi-ev.de


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    Criteria of this press release:
    Economics / business administration, Information technology, Law, Media and communication sciences, Politics, Social studies
    transregional, national
    Research results, Science policy
    German


     

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