Ergebnisse der 94. Sitzung des Akkreditierungsrates
Der Vorsitzende des Akkreditierungsrates, Professor Dr. Reinhold R. Grimm, begrüßt die am 07.12.2017 erfolgte Einigung der Kultusministerkonferenz auf eine Musterrechtsverordnung zur näheren Ausgestaltung der künftigen Akkreditierung. „Damit hat sich die KMK erneut sehr zügig auf ein einheitliches Regelwerk verständigt; dafür bin ich äußerst dankbar“, so Grimm. Mit dem heutigen Tag haben zudem alle 16 Bundesländer den Staatsvertrag ratifiziert. Damit steht seinem Inkrafttreten zum 01.01.2018 nun nichts mehr im Weg. Neben dem Staatsvertrag wird auch die Musterrechtsverordnung in Kürze auf der Homepage des Akkreditierungsrates abrufbar sein.
Auf seiner 94. Sitzung am Donnerstag, den 14.12.2017, in Bonn hat der Akkreditierungsrat den Auswertungsbericht zur themenbezogenen Stichprobe 2017 verabschiedet. Fünf Systemakkreditierungsverfahren wurden mit Blick auf die Einbeziehung externer Expertise in die internen Verfahren und auf die Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates untersucht. Der Bericht wird auf der Homepage des Akkreditierungsrates veröffentlicht.
Außerdem befasste sich der Akkreditierungsrat erneut mit der Vorplanung des neuen Systems.
Der Akkreditierungsrat ist das zentrale Beschlussgremium der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland. Die Stiftung mit Sitz in Bonn wurde von den 16 Bundeslän-dern eingerichtet und mit der Organisation des deutschen Akkreditierungssystems beauftragt. Sie legt Verfahrensregeln und Kriterien für die Akkreditierung fest, zertifiziert Agenturen, die die Verfahren der Studiengang- und Systemakkreditierung durchführen, und überwacht die Arbeit der Agenturen.
Weitere Informationen:
Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland
Dr. Olaf Bartz
Geschäftsführer
Adenauerallee 73
53113 Bonn
Tel: (0228) 338306-0
Fax: (0228) 338306-79
bartz@akkreditierungsrat.de
http://www.akkreditierungsrat.de
Logo des Akkreditierungsrates
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