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03/15/2018 11:41

Das neue Akkreditierungssystem 2018 - Zwischen Gestaltungsspielräumen und Leerstellen

Tina Koch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Evaluationsagentur Baden-Württemberg

    Ende 2017 wurde das Fundament für ein neues Akkreditierungssystem gelegt. Es trat rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft. Was sind die Neuerungen? Welche Chancen ergeben sich für die Akteure? evalag (Evaluationsagentur Baden-Württemberg) informiert.

    Am 7. Dezember des vergangenen Jahres wurde die Musterrechtsverordnung von der Kultusministerkonferenz (KMK) verabschiedet – und damit das Fundament für ein neues Akkreditierungssystem gelegt. Ebenfalls Ende 2017 haben die Bundesländer den neuen Studienakkreditierungsstaatsvertrag (Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an den deutschen Hochschulen) ratifiziert. Die Länder erfüllen damit ihre Verpflichtung, die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse und die Möglichkeit des Hochschulwechsels zu gewährleisten. Das neue System trat rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft.
    Doch was ist neu? Welche Chancen ergeben sich für die Akteure im novellierten Akkreditierungssystem? Sicher ist: Das neue System verändert die Rollenverteilung und das Zusammenspiel der Beteiligten maßgeblich, denn nicht mehr die Agenturen beziehungsweise deren Akkreditierungskommissionen fällen die Entscheidung, sondern der Akkreditierungsrat. Damit wandelt sich die Aufgabe der Agenturen quasi von der „Prüfung“ hin zur unterstützenden Begleitung und entsprechend werden sich die Agenturen verändern (müssen).
    Zugleich bleibt vieles beim Alten: Nach wie vor müssen die Hochschulen Selbstberichte verfassen und diese der Agentur und einer Gutachtergruppe – neu „Gutachtergremium“ – vorlegen. Neu ist allerdings, dass die Agentur den Teil des Selbstberichtes, der die formalen Kriterien betrifft, künftig anhand eines Prüfrasters auswerten und der Hochschule unmittelbar eine Rückmeldung zur Erfüllung der formalen Kriterien geben wird. Wie gewohnt wird es auch weiterhin die Vor-Ort-Begehungen durch die Gutachtergremien geben sowie den Akkreditierungsbericht, künftig indes zweigeteilt in einen Prüfbericht und ein Gutachten. Neu ist hingegen, dass es Auflagen nur noch in Ausnahmefällen geben soll. Der Akkreditierungsrat entscheidet über die Akkreditierung oder Nicht-Akkreditierung – eine Aussetzung des Verfahrens ist nicht mehr vorgesehen.
    Die ganz große Veränderung wird es im Ablauf der Begutachtungsverfahren also nicht geben, obwohl dessen effizientere Gestaltung immer noch eine Zielsetzung der verantwortlichen Ministerien und des Akkreditierungsrates ist. Effizienter könnten Verfahren letztlich aber nur werden, wenn nicht bei jeder Reakkreditierung – ohne Anlass – alle Sachverhalte (formale und fachlich-inhaltliche Kriterien) wieder genauso (intensiv) geprüft würden wie bei der Erstakkreditierung. Warum muss mehr betrachtet werden als die inhaltliche Weiterentwicklung des Studiengangs, wenn die Erstakkreditierung keine Mängel zutage gefördert hatte? Könnte nicht die Hochschule offensiv bestätigen, dass alle formalen Vorgaben eingehalten werden und nur bei Abweichungen diese begründen? Solche Neuerungen bedürfen des Vertrauens der Beteiligten untereinander: Vertrauen der Agenturen in die Angaben der Hochschule, Vertrauen des Akkreditierungsrates in die Angaben der Agentur und der Hochschule sowie Vertrauen der Wissenschaftsministerien in die Qualitätssicherung der Hochschulen. Sind wir schon so weit oder schließen kontrollierende Verfahren wie die Akkreditierung dies grundsätzlich aus?
    Letztlich liegt es nun an den Hochschulen, ob sie ihre Chancen innerhalb der neuen Gestaltungsspielräume nutzen und ihre Selbststeuerung verantwortungsvoll wahrnehmen. evalag möchte die Hochschulen mit den passenden Weiterbildungen dabei unterstützen – sei es beispielsweise bei der konkreten Vorbereitung auf die Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen oder bei der Gestaltung von internen Akkreditierungsprozessen im Rahmen der Systemakkreditierung – und das unter den Vorzeichen des neuen Akkreditierungssystems. Das komplette Weiterbildungsprogramm ist zu finden unter www.evalag.de/weiterbildung. Eine Informationsveranstaltung zu den Änderungen im neuen Akkreditierungssystem findet am 24. April 2018 bei evalag statt.


    More information:

    http://www.evalag.de/weiterbildung


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    Criteria of this press release:
    Journalists, all interested persons
    interdisciplinary
    transregional, national
    Advanced scientific education
    German


     

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