idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instance:
Share on: 
03/21/2018 10:13

Promotion in Kooperation zwischen Unis und Unternehmen: HRK und Wirtschaft formulieren Grundsätze

Susanne Schilden Pressestelle
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    Hochschulen und Wirtschaft haben Leitplanken formuliert, die für Unternehmen und Hochschulen für die Zusammenarbeit bei Promotionen gelten müssen. Die gemeinsame Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, der Hochschulrektorenkonferenz und des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft betont, dass das Promotionsrecht ausschließlich bei den promotionsberechtigten Hochschulen liegt. Die akademischen Standards gelten uneingeschränkt bei jeder Promotion.

    Hochschulen und Wirtschaft haben Leitplanken formuliert, die für Unternehmen und Hochschulen für die Zusammenarbeit bei Promotionen gelten müssen. Die gemeinsame Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, der Hochschulrektorenkonferenz und des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft betont, dass das Promotionsrecht ausschließlich bei den promotionsberechtigten Hochschulen liegt. Die akademischen Standards gelten uneingeschränkt bei jeder Promotion.

    Dr. Gerhard F. Braun, Vizepräsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände: „Promotionen in Kooperation zwischen Hochschulen und Unternehmen bereichern die Forschungslandschaft. Forschungsinteressen der Unternehmen und wissenschaftliche Fragen verbinden sich produktiv. Ein klares Verständnis der unterschiedlichen Rollen von promotionsberechtigten Hochschulen und Unternehmen ist die Basis eines guten Miteinanders. Kein Unternehmen promoviert einen Beschäftigten. Die Promotion liegt in der alleinigen Kompetenz der Universitäten. Das war, ist und bleibt die Haltung der Arbeitgeber.“

    Prof. Dr. Horst Hippler, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz: „Es ist wichtig, dass diese Rollenverteilung allen Betrieben und ihren Personalabteilungen bewusst ist. Deshalb ist in den gemeinsamen Grundsätzen nun noch einmal klar formuliert, dass Stellenausschreibungen und Informationen der Unternehmen unmissverständlich formuliert sein müssen. Allen Beteiligten muss klar sein, dass die Promotion ein universitäres Verfahren ist.“

    Dr. Volker Meyer-Guckel, stellvertretender Generalsekretär des Stifterverbandes: “Promotionen in Kooperation mit Unternehmen können dazu beitragen, dass Promovierende bedeutsame Forschungsfragestellungen aus der Praxis bearbeiten und auf Forschungsinfrastrukturen in Unternehmen zurückgreifen können. Unser Papier stellt klar, dass die Annahme von Thema und Kandidat bei den Hochschulen liegt und dass es jedem Unternehmen zusteht, für eine Promotion geeignete Forschungsthemen zu formulieren und geeignete Kandidaten vorzuschlagen.“


    More information:

    https://www.hrk.de/positionen/beschluss/detail/gemeinsame-position-von-bda-bdi-h... Text der gemeinsamen Stellungnahme


    Images

    Criteria of this press release:
    Journalists
    interdisciplinary
    transregional, national
    Science policy
    German


     

    Help

    Search / advanced search of the idw archives
    Combination of search terms

    You can combine search terms with and, or and/or not, e.g. Philo not logy.

    Brackets

    You can use brackets to separate combinations from each other, e.g. (Philo not logy) or (Psycho and logy).

    Phrases

    Coherent groups of words will be located as complete phrases if you put them into quotation marks, e.g. “Federal Republic of Germany”.

    Selection criteria

    You can also use the advanced search without entering search terms. It will then follow the criteria you have selected (e.g. country or subject area).

    If you have not selected any criteria in a given category, the entire category will be searched (e.g. all subject areas or all countries).