Die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) begrüßt die neue vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene Regelung zu einem gestuften System der stationären Notfallversorgung. Diese legt Mindestanforderungen an die Notfallversorgung für den Bezug von Vergütungszuschlägen fest. Demnach werden Krankenhäuser, die zumindest eine Station für Innere Medizin, eine Station für Chirurgie und eine Intensivstation mit mindestens sechs Betten aufweisen, als offizielles Notfallkrankenhaus der Basisstufe ausgewiesen.
Der Beschluss greift die langjährigen Forderungen der DGIIN auf. Die Fachgesellschaft betont jedoch, dass die Notaufnahmen offizieller Notfallkrankenhäuser jetzt auch die notwendige Ausstattung erhalten müssen, die sie für eine qualitativ gute Versorgung benötigen.
Mit der neuen Regelung zur stationären Notfallversorgung kam der G-BA dem gesetzlichen Auftrag nach, ein gestuftes System für die Notfallversorgung zu entwickeln. Dieses sieht eine Basisstufe, eine erweiterte und eine umfassende Notfallversorgung ebenso wie eine Nichtteilnahme bestimmter Krankenhäuser vor. Künftig werden die Krankenhäuser je nach Stufe entsprechende Vergütungszuschläge für ihre Notfallversorgung erhalten. Grundsätzlich gilt, dass die allgemeine Hilfeleistungspflicht von Kliniken auch künftig bestehen bleibt. „Der Beschluss des G-BA ist ein Schritt in die richtige Richtung. Durch die Einführung eines Stufensystems entstehen Mindestanforderungen, die die Krankenhäuser erfüllen müssen, um eine entsprechende Vergütungszuschläge für die Notaufnahmen zu erreichen. Das gewährleistet den Patienten im Notfall flächendeckend auch in Zukunft eine zügige und qualitativ hochwertige Notfallversorgung“, sagt Professor Dr. med. Reimer Riessen, Präsident der DGIIN. Ebenso erfreulich sei es, dass die Intensivmedizin in der Basisversorgung gestärkt und auch als Teil der Notfallversorgung betrachtet wird. Krankenhäuser, die in die Basisstufe eingestuft werden wollen, müssen nämlich neben einer Station für Innere Medizin und einer Station für Chirurgie auch eine Intensivstation mit mindestens sechs Betten aufweisen können.
Derzeit haben 1.748 Krankenhäuser eine stationäre Notaufnahme. Nach der neuen Regelung würden nach Angaben des G-BA rund 1120 Häuser (etwa 64 Prozent) den Vorgaben für eine Einstufung als offizielles Notfallkrankenhauses entsprechen und eine entsprechende Vergütung erhalten. Die übrigen Häuser hatten auch bisher zumeist keine Notfallversorgung erbracht: Lediglich 5 Prozent der im letzten Jahr behandelten Notfälle erfolgten in diesen Häusern. „Gerade dann, wenn Krankenhäuser künftig aufgrund ihrer Einstufung ein Mehraufkommen an Patienten versorgen müssen, ist es wichtig, die Notaufnahmen dort besonders zu fördern. Dies gilt insbesondere für ländliche Gebiete“, betont Riessen, Leitender Oberarzt der Internistischen Intensivstation des Universitätsklinikums Tübingen. „Entscheidend ist, dass die Bundesländer, die für die Gestaltung der Krankenhausplanung zuständig sind, jetzt auch entsprechende Investitionsschwerpunkte bei den Krankenhäusern mit einer Notfallversorgung setzen. Das ist ein wichtiger Teil der Daseinsvorsorge“, sagt Riessen.
„Eine qualitativ hochwertige Notfallversorgung erfordert auch eine ausreichende Personalausstattung in den Notaufnahmen“, sagt Professor Dr. med. Uwe Janssens, Chefarzt an der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital Eschweiler und Generalsekretär der DGIIN. So gaben in einer aktuellen Befragung nur 18 Prozent der Notaufnahmen an, nicht unter einem Personalmangel zu leiden. Gerade in Kliniken, die durch die neue Regelung mit einem erhöhten Patientenaufkommen rechnen müssen, könne sich die Situation durchaus weiter anspannen, warnt Janssens. Hinzu komme auch, dass das Personal die notwendigen Qualifizierungen brauche. „Nicht nur das Leitungspersonal, sondern auch ein größerer Anteil der Mitarbeiter sollten die entsprechenden Zusatzqualifikationen „Klinische Notfall- und Akutmedizin und „Notfallpflege“ erwerben können“, sagt Janssens. „Hier sollte sich die Innere Medizin, die einen großen Anteil der über die Notaufnahmen aufgenommenen Patienten weiter betreut, stark engagieren.“
Für die Zukunft sieht die DGIIN die große Herausforderung in der Notfallversorgung darin, wie man die stationäre Notfallmedizin mit den integrierten Notfallzentren an den Kliniken und den Rettungsdienst miteinander verbindet. „Es gibt viele Krankenhäuser, die die Voraussetzungen für die Basisversorgung erfüllen. Man muss künftig aber darüber nachdenken, wie die unterschiedlichen Bereiche der Notfallversorgung bestmöglich miteinander kooperieren können, um Patienten mit bestimmten schweren und zeitkritischen Erkrankungen eine möglichst optimale Therapie an einem entsprechend ausgestatteten Zentrum zu ermöglichen“, sagt Riessen.
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