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05/30/2018 09:55

WM 2018: Fußball-Fans am Arbeitsplatz - Was ist erlaubt?

Melanie Hahn Presse & Öffentlichkeitsarbeit
Hochschule Fresenius

    Am 14. Juni ist Anpfiff: Mit dem Eröffnungsspiel startet die Fußball-WM 2018 in Russland. Vier Wochen lang wird nahezu ganz Deutschland wieder mit der deutschen Nationalmannschaft mitfiebern – auch während der Arbeitszeit. Welche Freiheiten Arbeitnehmer haben und was der Arbeitgeber nicht durchgehen lassen muss, erklärt der Arbeitsrechtler und Professor an der Hochschule Fresenius in Hamburg, Dr. Michael Fuhlrott.

    Die Deutschen sind ein fußballbegeistertes Volk – besonders zu großen Turnieren wie der Weltmeisterschaft. Bis zu 35 Millionen Zuschauer verfolgten 2014 allein in Deutschland das Finale im Fernsehen. Einen Monat steht auch in diesem Sommer alles ganz im Zeichen des Fußballs. In der Vorrunde finden einige Spiele bereits während der Arbeitszeit um 16 Uhr statt. Für viele Arbeitnehmer ist es selbstverständlich, dass sie diese Spiele im Fernsehen, Radio oder auch im Internet live am Arbeitsplatz verfolgen. Doch wie sieht es arbeitsrechtlich aus? Dürfen Mitarbeiter für dieses Event ihre Arbeit unterbrechen? „Das dürfen sie nicht“, stellt Prof. Dr. Michael Fuhlrott eindeutig klar. „Weder für die Fußball-WM noch für andere Sportereignisse dürfen Mitarbeiter ihre Arbeit unterbrechen, um die Spiele zu verfolgen. Es sei denn, dies wurde ausdrücklich vom Arbeitgeber genehmigt.“ Der Arbeitgeber sei zudem dazu berechtigt, das Einschalten des Radios zu untersagen, auch wenn die Mitarbeiter parallel weiterarbeiten könnten. Dies trotzdem zu machen, sei zwar kein Grund für eine Kündigung, wohl aber für eine Abmahnung. Auch ein Anspruch auf Urlaub oder Freistellung besteht nicht: „Wollen alle Arbeitnehmer das Finale sehen und dafür einen Urlaubstag einreichen, so wird der Arbeitgeber anordnen dürfen, dass eine gewisse Mindestbesetzung weiterhin im Betrieb bleibt.“ Nach Siegen der Nationalelf wird häufig lange und ausgiebig gefeiert. Hier gilt: Alkoholisiert am Arbeitsplatz zu erscheinen, ist ebenfalls ein Grund für eine Abmahnung, in gravierenden Fällen sogar für eine Kündigung. „Um ein gutes Betriebsklima zu schaffen, sollte der Arbeitgeber allerdings während der WM auch mal ein Auge zudrücken,“ so der Jurist. „Gefährdet man weder die eigene Sicherheit noch die anderer, kann im Einzelfall auch in der Mittagspause ein Glas Bier oder Sekt erlaubt sein.“ Wichtig sei aber, so der Arbeitsrechtler Fuhlrott, dass man sich vorher dazu abstimme. Denn dann könne das gemeinsame Fiebern und Feiern auch integrativ wirken und das Betriebsklima stärken, wenn der Arbeitgeber etwa zum gemeinsamen WM-Spiel-Schauen einlädt und vielleicht sogar noch Würstchen und Bier stellt.


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    Miscellaneous scientific news/publications
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