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05/30/2018 11:57

Sichere Produkte im Internet verkaufen: BAuA veröffentlicht Wegweiser für Onlinehändler

Jörg Feldmann Pressestelle
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

    Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die baua: Praxis „Sichere Produkte im Onlinehandel“ veröffentlicht. Der Wegweiser für Hersteller, Einführer und Händler möchte die Marktteilnehmer auf das Thema Produktsicherheit aufmerksam machen. Dazu informiert die Broschüre über gesetzliche Regelungen und Pflichten und gibt Tipps für die gute Onlinehändlerpraxis.

    Rund 49 Milliarden Euro Nettoumsatz verbuchte der Onlinehandel in Deutschland 2017. Etwa die Hälfte davon erzielten die 100 größten Onlinehändler. Den Rest machten zehntausende kleiner und kleinster Onlineshops. Zugleich beanstandeten im vergangenen Jahr allein Bundesnetzagentur und Zoll rund 700.000 unsichere oder nicht konforme Produkte. Während die großen Anbieter mittlerweile meist mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten, sind sich Betreiber kleinerer Onlineshops häufig ihrer Pflichten im Bereich der Produktsicherheit nicht bewusst. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat deshalb jetzt die baua: Praxis „Sichere Produkte im Onlinehandel“ veröffentlicht. Der Wegweiser für Hersteller, Einführer und Händler möchte die Marktteilnehmer auf das Thema Produktsicherheit aufmerksam machen. Dazu informiert die Broschüre über gesetzliche Regelungen und Pflichten und gibt Tipps für die gute Onlinehändlerpraxis.

    Mittlerweile hat der Onlinehandel einen Anteil von rund zehn Prozent am Gesamtumsatz des deutschen Einzelhandels. Neben den großen Händlern wie Amazon, Otto oder Zalando tummeln sich zehntausende kleiner und kleinster Händler am Markt. Hinzu kommen kleine Unternehmen mit angeschlossenem Onlineshop oder Kleinserienhersteller, die ihre Produkte über Portale wie DaWanda anbieten. Ob Marktführer oder Garagenproduktion für alle gilt das Produktsicherheitsgesetz, wenn sie Produkte, wie elektrische oder mechanische Maschinen, Bedarfsgegenstände, Spielzeug und Sportgeräte, wie beispielsweise Fahrräder, auf den Markt bringen. Hier setzt die baua: Praxis „Sichere Produkte im Onlinehandel“ an. Sie zeigt auf, welche Pflichten Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler im Onlinehandel haben. Dazu gehören beispielsweise Pflichten zur Kennzeichnung oder Mitwirkung, die in Gesetzen und Verordnungen geregelt sind. Diese gelten für den stationären und elektronischen Handel, für kleine Onlineshops ebenso wie für die großen Handelsplattformen.

    Nach einer Übersicht über das Produktsicherheitsgesetz stellt die Broschüre Akteure, Arbeit und Systeme der Marktüberwachung auf deutscher und europäischer Ebene, wie etwa das Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte der europäischen Union (RAPEX) vor. Anschließend geht die baua: Praxis auf die Pflichten von Herstellern, Einführern und Händlern, insbesondere auf die Kennzeichnungspflicht, ein und erläutert, was beispielsweise im Falle eines Rückrufs zu tun ist. Checklisten sorgen für einen schnellen Überblick. Zudem befasst sie sich auch mit möglichen Sanktionen bei Pflichtverletzungen. Es drohen neben Vertriebsverboten und behördlich angeordneten Rückrufen, Geldbußen oder Abmahnungen und Schadensersatzzahlungen.

    Tipps zur guten Onlinehändlerpraxis schließen die Broschüre ab. Dazu zeigt die baua: Praxis, worauf der Händler beim Einkauf sicherer Produkte achten sollte, wenn er sein Sortiment aufbaut und erläutert die wichtigsten Qualitätssiegel im Internethandel. Zudem geht sie darauf ein, was zu tun ist, wenn der Zoll Waren beschlagnahmt hat. Eine Liste mit Links zu weiterführenden Informationen rundet die Broschüre ab.

    „Sichere Produkte im Onlinehandel. Wegweiser für Hersteller, Einführer und Händler“; Dortmund; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2018; Dortmund 2018; ISBN: 978-3-88261-243-1, 40 Seiten; DOI: 10.21934/baua:praxis20180103. Die Broschüre gibt es im Internet unter www.baua.de/publikationen oder kann über den Onlineshop der BAuA bezogen werden.

    Forschung für Arbeit und Gesundheit
    Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des BMAS. Sie betreibt Forschung, berät die Politik und fördert den Wissenstransfer im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Zudem erfüllt die Einrichtung hoheitliche Aufgaben im Chemikalienrecht und bei der Produktsicherheit. An den Standorten Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz arbeiten über 700 Beschäftigte.
    www.baua.de

    Die BAuA ist Partner im Wissenschaftsjahr 2018 - Arbeitswelten der Zukunft.


    More information:

    http://www.baua.de/dok/8745938 Direkter Link zur baua: Praxis „Sichere Produkte im Onlinehandel. Wegweiser für Hersteller, Einführer und Händler“


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    Criteria of this press release:
    Business and commerce, Journalists, all interested persons
    interdisciplinary
    transregional, national
    Transfer of Science or Research
    German


     

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