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09/30/2003 15:28

Heribert Hallermann lehrt Kirchenrecht

Robert Emmerich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Julius-Maximilians-Universität Würzburg

    Die C3-Professur für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Uni Würzburg ist seit 1. Oktober 2003 mit Heribert Hallermann besetzt. Den Studierenden wird er das Kirchenrecht sowie dessen Herkunft und praktische Anwendung vermitteln.

    Katholisches Kirchenrecht ist eine theologische Disziplin, die mit juristischen Methoden arbeitet. Sie hat die Rechtsbestimmungen zum Gegenstand, die für die Gesamtkirche wie für die Teilkirchen gelten. Die universalkirchlichen Rechtsnormen sind für die lateinische Kirche vor allem im "Codex Iuris Canonici" von 1983 und für die katholischen Ostkirchen im "Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium" von 1990 gesammelt.

    In seinen Lehrveranstaltungen will Prof. Hallermann die geltenden Normen systematisch erläutern und für die praktische Anwendung - etwa in den Pfarreien, in der Schule und im kirchlichen Gerichtswesen - vermitteln. Dabei geht es ihm nicht nur um die Darlegung und Kommentierung des geltenden Rechts, sondern auch um dessen Herleitung aus dem theologischen Selbstverständnis der Kirche, wie es insbesondere in den Dokumenten des II. Vatikanischen Konzils zum Ausdruck kommt.

    Die Forschungsschwerpunkte des neuen Professors liegen im Bereich des kirchlichen Vereinsrechts, der Rechtsbestimmungen zur Pfarrei und zur Seelsorge in der Pfarrei, des kirchlichen Verfassungsrechts, des Verhältnisses von Kirchenrecht und Ökumene sowie in ausgewählten Fragen des deutschen Staatskirchenrechts.

    Heribert Hallermann, 1951 in Dortmund geboren, wuchs in Nürnberg auf und studierte in Eichstätt und Rom katholische Theologie. Nach der Priesterweihe 1976 nahm er Aufgaben der allgemeinen Seelsorge in Pfarreien sowie der Jugendseelsorge in Verbänden wahr. Schließlich wirkte er im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz. Die Promotion erfolgte in Trier, die Habilitation in Mainz. Dort war er zuletzt als Privatdozent tätig.

    Seit 1996 ist Hallermann Schriftleiter des vollständig neu konzipierten, auf drei Bände angelegten Lexikons für Kirchen- und Staatskirchenrecht. Dieses behandelt Fragen des evangelischen und katholischen Kirchenrechts, des Staatskirchenrechts sowie der kirchlichen Rechtsgeschichte. Das Werk besitzt dem Professor zufolge eine weite ökumenische Perspektive und bietet Möglichkeiten zum Rechtsvergleich sowie zur Anfrage an die unterschiedlichen kirchlichen Rechtssysteme und Rechtsbegründungen. Derzeit ist der dritte Band in Vorbereitung.

    Daneben hat Hallermann seit seiner Promotion mehr als 40 Monographien und wissenschaftliche Aufsätze sowie etwa 100 Lexikonartikel veröffentlicht und ist für kirchliche Organisationen und Einrichtungen beratend tätig.


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    Heribert Hallermann
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    Law, Philosophy / ethics, Politics, Religion
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