idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instance:
Share on: 
09/18/2018 10:08

Datenschutz bei adaptiven Assistenzsystemen

Jörg Feldmann Pressestelle
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

    Zwei Entwicklungen kennzeichnen adaptive Arbeitsassistenzsysteme wie beispielsweise Datenbrillen oder Wearables. Zum einen sorgt der technische Fortschritt in vielen Industriebereichen für eine größere Verbreitung und lässt immer vielfältigere Anwendungen zu. Zum anderen hat die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) europaweit eine neue rechtliche Grundlage geschaffen und setzt damit einen neuen Rahmen für den Einsatz dieser Systeme. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gab deshalb ein Rechtsgutachten in Auftrag, das jetzt unter dem Titel „Rechtliche Anforderungen an den Datenschutz bei adaptiven Arbeitsassistenzsystemen“ veröffentlicht wurde.

    Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gab ein Rechtsgutachten in Auftrag, das jetzt unter dem Titel „Rechtliche Anforderungen an den Datenschutz bei adaptiven Arbeitsassistenzsystemen“ veröffentlicht wurde. Es betrachtet die datenschutzrechtlichen Anforderungen aus verschiedenen Perspektiven, zeigt Anwendungsbeispiele auf und enthält eine Musterbetriebsanweisung sowie eine Checkliste zur Prüfung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit.

    Daten aus adaptiven Assistenzsystemen tragen zur umfassenden Datenbasis eines Unternehmens bei, die Einzelanwendungen wie die Personaleinsatzplanung unterstützt. Dabei können beispielsweise durch intelligente Schutzkleidung, sogenannten Wearables, bereits heute nicht nur die Position, sondern auch Gesundheitsdaten einer Person erfasst werden. Darum wird heute in der Erstellung vollständiger Beschäftigtenprofile und einer Dauerüberwachung von Beschäftigten das größte Risiko beim Einsatz solcher Systeme gesehen.

    In seiner vertiefenden Betrachtung kommt das Gutachten dabei zu folgenden Erkenntnissen: Die mit dem Einsatz von adaptiven Assistenzsystemen einhergehende Verarbeitung von Beschäftigtendaten wird regelmäßig durch § 26 Abs. 1 BDSG-neu, Verarbeitung im Rahmen des Beschäftigtenverhältnisses, gedeckt sein. Der Einsatz von adaptiven Assistenzsystemen kann auch durch eine Kollektivvereinbarung geregelt werden, deshalb wird eine Einwilligung des Beschäftigten nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen. Die jeweilige Datenverarbeitung muss für einen bestimmten Zweck im Interesse des Unternehmers erforderlich sein. Das unspezifische Sammeln von Beschäftigtendaten im Rahmen einer gläsernen Fabrik ist demgegenüber nicht zulässig. Dem Beschäftigten stehen umfangreiche Betroffenenrechte zur Seite. Unternehmerinteressen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, setzen diesen Rechten jedoch Grenzen. Auch stärkt die DSGVO den technischen Datenschutz. Gerade auch bei adaptiven Assistenzsystemen sollte geprüft werden, ob durch Technikgestaltung, datenschutzrechtliche Voreinstellungen und Anonymisierungs- oder Pseudonymisierungskonzepte der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten durch die Datenverarbeitung vermieden oder abgemildert werden kann.

    Eine Musterbetriebsanweisung und eine Checkliste zur Prüfung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit runden den Bericht ab.

    „Rechtliche Anforderungen an den Datenschutz bei adaptiven Arbeitsassistenzsystemen“; Dr. Brigitta Varadinek, Dr. Moritz Indenhuck, Eva Surowiecki; 1. Auflage; Dortmund; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2018; 109 Seiten; DOI: 10.21934/baua:bericht20180820. Das Gutachten gibt es im PDF-Format im Internetangebot der BAuA unter http://www.baua.de/publikationen.

    Forschung für Arbeit und Gesundheit
    Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des BMAS. Sie betreibt Forschung, berät die Politik und fördert den Wissenstransfer im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Zudem erfüllt die Einrichtung hoheitliche Aufgaben im Chemikalienrecht und bei der Produktsicherheit. An den Standorten Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz arbeiten über 700 Beschäftigte.
    http://www.baua.de


    Original publication:

    http://www.baua.de/dok/8754472 Direkter Link zum Bericht „Rechtliche Anforderungen an den Datenschutz bei adaptiven Arbeitsassistenzsystemen“der BAuA


    Images

    Criteria of this press release:
    Business and commerce, Journalists, Scientists and scholars
    Economics / business administration, Law, Psychology
    transregional, national
    Research results, Transfer of Science or Research
    German


     

    Help

    Search / advanced search of the idw archives
    Combination of search terms

    You can combine search terms with and, or and/or not, e.g. Philo not logy.

    Brackets

    You can use brackets to separate combinations from each other, e.g. (Philo not logy) or (Psycho and logy).

    Phrases

    Coherent groups of words will be located as complete phrases if you put them into quotation marks, e.g. “Federal Republic of Germany”.

    Selection criteria

    You can also use the advanced search without entering search terms. It will then follow the criteria you have selected (e.g. country or subject area).

    If you have not selected any criteria in a given category, the entire category will be searched (e.g. all subject areas or all countries).