Hauptausschuss stimmt Aufgaben gemäß GWK-Beschluss zu / Expertengremium eingesetzt
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) wird eine zentrale Rolle beim Aufbau einer nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) übernehmen. Der Hauptausschuss der größten Forschungsförderorganisation und Selbstverwaltungsorganisation für die Wissenschaft in Deutschland stimmte auf seiner Sitzung am 6. Dezember 2018 in Bonn der Annahme der Aufgaben gemäß dem Beschluss der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz des Bundes und der Länder (GWK) vom 16. November über die Förderung einer NFDI in Deutschland zu. Damit übernimmt die DFG das initiale Auswahlverfahren und die turnusmäßige Begutachtung der einzurichtenden NFDI-Konsortien sowie deren Mittelbewirtschaftung.
Für die Förderung der Konsortien steht zunächst befristet für die kommenden zehn Jahre ein Finanzvolumen von rund 85 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Daraus sollen etwa 30 Konsortien gefördert werden, die in drei Ausschreibungsrunden ausgewählt werden sollen. Die Konsortien sollen in regelmäßigen Abständen durch die DFG evaluiert werden. Die Evaluation der Gesamtstruktur NFDI übernimmt der Wissenschaftsrat. Die ersten Förderentscheidungen sollen im Juni 2020 in der GWK getroffen werden.
Forschungsdaten sind ein konstitutives und komplexes Element von Forschungsprozessen. Eine Infrastruktur für das Forschungsdatenmanagement ist für das gesamte Forschungssystem bedeutsam, indem sie selbst bestimmtes wissenschaftliches Arbeiten unterstützt, den Zugang zu und den Umgang mit Daten erleichtert und so Erkenntnisprozesse stimuliert und vorantreibt. „Deshalb ist es gut, dass nun die wissenschaftspolitischen und finanziellen Voraussetzungen für eine NFDI geschaffen sind. Und es ist sehr zu begrüßen, dass diese wesentliche neue Fördermaßnahme über die bewährten und anerkannten wissenschaftsgeleiteten Prinzipien aufgebaut werden soll. Für dieses Ergebnis haben sich die DFG und alle in der Allianz der Wissenschaftsorganisationen zusammengeschlossenen Einrichtungen mit großem Nachdruck eingesetzt“, sagte DFG-Präsident Prof. Dr. Peter Strohschneider anlässlich der Beratungen des Hauptausschusses.
Obwohl die abschließenden Finanzierungsentscheidungen von der GWK allein getroffen werden, zeigte sich Strohschneider zufrieden darüber, dass die Bund-Länder-Vereinbarung auch in diesem Punkt eindeutig ist: Es können nur Konsortien gefördert werden, die eine klare Förderempfehlung aus dem Begutachtungs- und Bewertungsprozess haben. „Insofern ist für die NFDI eine Auswahl und Evaluation der Konsortien nach den Prinzipien strikter Wissenschaftsgeleitetheit gewährleistet“, so der DFG-Präsident.
Eine zentrale Rolle im weiteren Verfahren wird ein NFDI-Expertengremium spielen, das aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie aus Vertreterinnen und Vertretern von Infrastruktureinrichtungen besteht. Dieses soll den Auswahlprozess begleiten und darüber entscheiden, welche Anträge der GWK zur Förderung vorgeschlagen werden. Die Mitglieder dieses Gremiums wurden nun ebenfalls vom Hauptausschuss der DFG gewählt.
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Fachliche Ansprechpartnerinnen in der DFG-Geschäftsstelle:
Dr. Ulrike Eickhoff, Leiterin Programm und Infrastrukturförderung, Tel. +49 228 885-2254,
ulrike.eickhoff@dfg.de
Dr. Anne Lipp, Leiterin Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme, Tel. +49 228 885-2260, anne.lipp@dfg.de
Weitere Informationen zum Programm und zum weiteren Verfahren werden ab Mitte Januar 2019 freigeschaltet unter: www.nfdi.dfg.de
Informationen zur Bund-Länder-Vereinbarung über die Förderung einer NFDI unter:
www.gwk-bonn.de/themen/weitere-arbeitsgebiete/informationsinfrastrukturen-nfdi
http://www.nfdi.dfg.de
http://www.gwk-bonn.de/themen/weitere-arbeitsgebiete/informationsinfrastrukturen...
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