In seinen aktuellen „Empfehlungen zu hochschulischer Weiterbildung als Teil des lebenslangen Lernens“ empfiehlt der Wissenschaftsrat den Ausbau weiterbildender Studienangebote. Der demographische Wandel sowie technologische und gesellschaftliche Veränderungen führen dazu, dass eine Erstausbildung und ein Studium oft nicht mehr für ein ganzes Berufsleben ausreichen. Vielmehr müssen immer wieder neues Wissen und zusätzliche Kompetenzen erworben werden.
Hochschulen sind nicht nur für eine Erstausbildung zuständig. Sie haben auch die Aufgabe, Fachkräfte nach einem ersten Abschluss wissenschaftlich weiterzubilden“, sagt Martina Brockmeier, Vorsitzende des Wissenschaftsrats. Diese Studierenden haben andere Ansprüche an die Studienorganisation, weil sie meist erwerbstätig sind. Für Berufstätige sollte es auch mehr grundständige Studienangebote geben, die zur Weiterbildung genutzt werden können – sei es in Teilzeit, berufsbegleitend oder als Fernstudiengänge. „Unsere Empfehlungen sollen es den Hochschulen ermöglichen, den Bedarf an hochschulischer Weiterbildung schneller und besser befriedigen zu können“, so Brockmeier.
Weiterbildung ist seit langem eine gesetzliche Aufgabe der Hochschulen, aber im internationalen Vergleich liegt Deutschland mit solchen Angeboten an staatlichen Hochschulen deutlich zurück. Dafür macht der Wissenschaftsrat einige Rahmenbedingungen verantwortlich. „Um die Hochschulen als Orte des lebenslangen Lernens zu stärken, müssen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen anpassen, gute Organisations- und Unterstützungsformen finden und die Aufgabe der Weiterbildung in die Entwicklungsplanung der Hochschulen einbeziehen,“ fasst Brockmeier den Tenor der Empfehlungen zusammen.
In den meisten Bundesländern müssen die Hochschulen für ihre Weiterbildungsstudien kostendeckende Gebühren verlangen und aufwendige Trennungsrechnungen machen. Die Studierenden entscheiden sich oft für konsekutive und gebührenfreie Studiengänge anstelle der weiterbildenden gebührenpflichtigen. In manchen Fällen beteiligen sich die Arbeitsgeber an den Gebühren, in anderen ist das unüblich. Der Wissenschaftsrat empfiehlt, hochschulische Weiterbildung langfristig durch ein konsistentes Modell zu finanzieren, an dem sich Individuen, Arbeitgeber und der Staat gemeinsam beteiligen. In Berufen von besonderem öffentlichem Interesse sollen den Hochschulen künftig mehr gebührenfreie oder -reduzierte Studienangebote ermöglicht werden.
Außerdem schlägt der Wissenschaftsrat eine Aufstockung des Hochschulpersonals vor, um einen breiten Ausbau zeitlich und räumlich flexibler Studienformate zu gewährleisten. Dadurch soll hochschulische Weiterbildung künftig besser mit einer Erwerbstätigkeit oder Familienpflichten vereinbar sein. Die Lehre in der Weiterbildung soll als Haupt- oder Nebentätigkeit möglich sein. Bislang kann das Lehrpersonal oft nicht im Hauptamt tätig werden, obwohl es neben der Lehre auch die aufwendige Anbahnung und Entwicklung übernehmen muss. Die Hochschulen sollten Service für Lehrende und Studierende, Beratung und Studienangebote in der Weiterbildung bündeln und Außenstehenden damit leichter zugänglich machen. Ferner sollten Arbeitgeber das Weiterbildungsangebot der Hochschulen für ihre Personalentwicklung intensiver nutzen.
Mit den „Empfehlungen zu hochschulischer Weiterbildung als Teil des lebenslangen Lernens“ legt der Wissenschaftsrat den vierten und letzten Teil einer Empfehlungsreihe vor, die sich mit der Qualifizierung von Fachkräften vor dem Hintergrund des demographischen Wandels befasst. Die vorherigen Teilempfehlungen widmen sich dem Verhältnis von beruflicher und akademischer Bildung (2014), von Hochschulbildung und Arbeitsmarkt (2015) sowie von Hochschulen und Migration (2016).
https://www.wissenschaftsrat.de/download/2019/7515-19.pdf - Empfehlungen zu hochschulischer Weiterbildung als Teil lebenslangen Lernens (Drs. 7515-19)
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