Das Selbstergänzungsrecht universitärer Fakultäten stellt einen Eckpfeiler der Fachkulturen an Universitäten dar. Professoren in Berufungskommissionen können daher als Gestalter der eigenen Fachkultur angesehen werden. Umso wichtiger ist es, dass geeignete Verfahren zur Einschätzung der Leistungsfähigkeit der Kandidaten vorliegen.
1 Vorbemerkung
Das Selbstergänzungsrecht universitärer Fakultäten stellt einen Eckpfeiler der Fachkulturen an Universitäten dar. Professoren in Berufungskommissionen können daher als Gestalter der eigenen Fachkultur angesehen werden. Umso wichtiger ist es, dass geeignete Verfahren zur Einschätzung der Leistungsfähigkeit der Kandidaten vorliegen.
2 Berufungskommission
Im Kontext heutiger Berufungen, in denen in vielen Fällen quantitative Leistungskriterien eine wesentliche Rolle spielen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Qualitätsurteile der Berufungskommissionen fundiert erfolgen. Diese müssen sich insbesondere der inhaltlichen Qualitätsprüfung widmen. Weitere der Fakultät übergeordnete Gremien können nicht über eine größere Kompetenz hinsichtlich der Beurteilung der fachlichen Eignung und der Lehrbefähigung der Bewerberinnen / Bewerber verfügen.
3 Habilitationsäquivalente Leistungen
Im Allgemeinen fordern die einschlägigen Landesgesetze neben dem Abschluss eines wissenschaftlichen, fachnahen Studiums und der einschlägigen Promotion auch die Habilitation. Es werden dabei auch ersatzweise habilitationsäquivalente Leistungen zugelassen.
Ein genereller, allgemein verbindlicher Katalog der habilitationsäquivalenten Leistungen ist unzweckmäßig, da sich diese von Fach zu Fach und auch innerhalb der Fakultäten unterscheiden können. Die Berufungskommission sollte deshalb diese eindeutig in der Ausschreibung definieren.
4 Berufungsvortrag und Lehrprobe
Dem Leseauftrag der Berufungskommissionen, sowie den Vorträgen und Lehrproben der Kandidaten und Kandidatinnen kommt eine sehr hohe Bedeutung zu. Letztlich haben nur noch Berufungskommissionen überhaupt die Möglichkeit, die bisherigen Leistungen von Kandidaten und Kandidatinnen qualifiziert zu prüfen. Das bedeutet einen erheblichen Personal- und Zeitaufwand, den Fakultäten leisten müssen. Doch nur mit diesem Aufwand sind hochwertige Berufungsverfahren möglich. Urteile, die auf einen oberflächlichen Blick auf leicht verständliche Kennzahlen zurückgehen, sind strikt zu unterlassen. Solche Urteile können der Vielschichtigkeit und Verantwortung einer Berufungsentscheidung nicht gerecht werden.
M.Sc. Florian Marthaler
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