Professorin Konstanze Plett von der Universität Bremen hat jetzt das Bundesverdienstkreuz erhalten. Mit dieser Ehrung werden die besonderen Verdienste von Konstanze Plett für die Anerkennung der Rechte von intergeschlechtlichen Menschen gewürdigt. Sie hat maßgeblich an der Verfassungsbeschwerde für eine Dritte Option, als weiterer Geschlechtskategorie neben weiblich und männlich, mitgewirkt.
Diese Auszeichnung würdige mit großem Respekt ihr herausragendes Engagement für die
Wahrung der Menschenrechte intersexueller Personen. Über viele Jahre hinweg habe sie sich um die gleichberechtigte Anerkennung, Teilhabe und gesellschaftliche Akzeptanz von intergeschlechtlichen Menschen in besonderem Maße verdient gemacht. Mit dieser Begründung überreichte Anja Karliczeck, Bundesministerin für Bildung und Forschung, Konstanze Plett das Verdienstkreuz am Bande der Bundesrepublik Deutschland am vergangenen Freitag in Berlin im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung im Namen von Bundespräsident Frank Walter Steinmeier.
Gefragte Expertin zum Thema „Dritte Option“
Seit 1982 forscht und lehrt Konstanze Plett als Juraprofessorin an der Universität Bremen. Zunächst am Zentrum für Europäische Rechtspolitik (ZERP), seit 2003 am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen. Sie war Gründungsmitglied des Bremer Instituts für Gender, Arbeits- und Sozialrecht (bigas). Von 2002 bis 2006 war sie Sprecherin des Zentrums Gender Studies. Im Jahr 2012 trat sie formal in den Ruhestand, ist aber weiterhin in Lehre und Forschung tätig.
Im Bereich der Rechtsforschung verfolgt Konstanze Plett einen sozialwissenschaftlichen Ansatz. Seit den 1990ern arbeitet sie zu Geschlecht und Recht, seit 2000 speziell zu Intergeschlechtlichkeit. Zu diesem Thema veröffentlichte sie zahlreiche Aufsätze und hielt viele Vorträge. Als Expertin wurde sie von Ausschüssen des Deutschen Bundestages angehört und beriet weitere Institutionen. Plett ist Mitautorin der Verfassungsbeschwerde und war eine der Verfahrensbevollmächtigten in der Sache „Dritte Option“ für den Geschlechtseintrag in staatlichen Registern. Das Bundesverfassungsgericht hat der Beschwerde im Oktober 2017 stattgegeben, im Dezember 2018 ist das entsprechende Gesetz in Kraft getreten. Intergeschlechtliche Menschen können nun in Geburtenregistern und darauf basierenden offiziellen Dokumenten mit der Bezeichnung „divers“ eingetragen werden.
Das Bundesverdienstkreuz
Der Verdienstorden wird in acht verschiedenen Stufen verliehen. Als Erstauszeichnung wird im Allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande verliehen. Die Aushändigung der vom Bundespräsidenten verliehenen Verdienstorden übernehmen in den meisten Fällen die Ministerpräsidenten der Länder, Landes- oder Bundesminister, Regierungspräsidenten oder Bürgermeister.
Weitere Informationen:
www.bmbf.de/de/referat-presse-soziale-medien-internet-17.html
www.uni-bremen.de
Prof. Dr. Konstanze Plett
Fachbereich Rechtswissenschaft
Universität Bremen
Tel.: +49 421 218-66090
E-Mail: plett@uni-bremen.de
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