Ein Arbeitskreis stellt einen Gesetzentwurf für die bislang unzulänglich geregelte Medienarbeit von Justizbehörden in Strafverfahren vor.
Welche Informationen darf die Justiz im Zusammenhang mit Strafverfahren an Medien weitergeben? In Gesetzesbüchern suchen Behördenmitarbeiter zu dieser Frage weitgehend vergeblich nach Regelungen. Bislang jedenfalls. Nun hat der Arbeitskreis Strafprozessrecht und Polizeirecht (ASP) einen Gesetzentwurf zur „Justiziellen Medienarbeit im Strafverfahren“ erarbeitet. Er wird am 6. Mai in Mainz unter Vorsitz des rheinland-pfälzischen Justizministers Herbert Mertin (FDP) vorgestellt und mit Vertretern aus Wissenschaft, Journalismus und Politik diskutiert.
Seit 2015 beschäftigt sich der von Prof. Dr. Mark A. Zöller (Universität Trier) geleitete Arbeitskreis damit, diese Lücke zu schließen. Begleitet von dem Forschungsprojekt „Moderne Medien im Gefahrenabwehr- und Strafprozessrecht“ wurden zahlreiche Papiere erstellt und die Thematik intensiv diskutiert. Die Aufgabe war geleitet durch die Herausforderung, die Grundrechte zu wahren und andererseits die Arbeit der Medien zu gewährleisten.
Dem Arbeitskreis erschien die defizitäre Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen insbesondere angesichts des sensiblen Spannungsverhältnisses zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten und der Unschuldsvermutung sowie der Rundfunk- und Pressefreiheit als unhaltbarer Zustand. Mit dem Entwurf wird ein neu in die Strafprozessordnung einzufügender Abschnitt „Medienarbeit“ vorgeschlagen, begleitet durch eine ausführliche Gesetzesbegründung.
Die Tagung beginnt mit Grußworten von Minister Herbert Mertin und des Trierer Universitätspräsidenten Prof. Dr. Michael Jäckel sowie einer Einführung in die Thematik durch Prof. Dr. Mark A. Zöller. Abschließend diskutieren Prof. Dr. Björn Gercke (Gercke & Wollschläger, Köln), Prof. Dr. Gerrit Hornung (Universität Kassel), Dr. Horst Hund (Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz), Prof. Dr. Dieter Kugelmann (Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz) und Georg Link (Südwestrundfunk, Berlin/Mainz).
Vorstellung des Gesetzentwurfs des Arbeitskreises Strafprozessrecht und Polizeirecht (ASP)
Justizielle Medienarbeit im Strafverfahren
Montag, 6. Mai 2019, 13.30 - 18.00 Uhr
Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Geschwister-Scholl-Straße 2, Mainz
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Aus organisatorischen Gründen wird um eine verbindliche Anmeldung bis spätestens Montag, 29. April 2019, per E-Mail (robert.esser@uni-passau.de) gebeten.
Prof. Dr. Mark A. Zöller
Universität Trier/Rechtswissenschaften
Tel. +49 651 201-2598
E-Mail: zoeller@uni-trier.de
Criteria of this press release:
all interested persons
Law, Media and communication sciences
transregional, national
Research results
German
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