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11/03/2003 12:38

Ministerin Kraft: Patentführerschein macht Hochschul-Erfinder fit für den Markt

Ralf-Michael Weimar Referat "Presse und Kommunikation"
Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie NRW

Lehrgang der Uni Münster und der Patentvermarktungs-Agentur

Was ist ein Patent? Wann ist eine Erfindung schutzfähig? Und wie vermarkte ich meine Idee erfolgreich? Den richtigen Umgang mit Patenten an Hochschulen können Hochschulangehörige jetzt in einer virtuellen Fortbildung lernen. Der 'Patentführerschein' der Universität Münster in Kooperation mit der Patentvermarktungs-Agentur des Landes NRW Provendis wird vom NRW-Wissenschaftsministerium mit einer Anschubfinanzierung gefördert. Ministerin Kraft: "Unser Land braucht zukunftsfähige Erfindungen aus Hochschulen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Neben der Idee ist dabei jedoch auch der erfolgreiche Transfer in den Markt von essenzieller Bedeutung. Mit dem Lehrgang wollen wir deshalb die Patent-Kultur an den nordrhein-westfälischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen gezielt fördern."

Die ab diesem Wintersemester angebotene, circa 40-stündige Fortbildung wird vom Institut für Informations-, Telekommunikations-, und Medienrecht der Universität Münster in Zusammenarbeit mit der Patentvermarktungs-Agentur des Landes NRW, Provendis GmbH, angeboten. Sie richtet sich insbesondere an Studierende und Hochschulmitarbeiter und stellt den Absolventen nach abgeschlossener Online-Prüfung ein entsprechendes Zertifikat aus. Die Teilnehmer lernen Hintergründe zu Patenterteilungsverfahren, Rechtsverletzungen, zum Arbeitnehmererfindungsrecht, zu Nutzungsrechten bis hin zur Verwertung der Erfindungen durch die Lizensierung. Die Absolventen sollen das Erlernte weitertragen, in dem sie an ihren Instituten und Forschungseinrichtungen als Ansprechpartner und Multiplikatoren, als so genannte "Patentscouts", fungieren.

Der internetbasierte Fernlehrgang "Patente an Hochschulen" beginnt am 17. November 2003. Am 5. November wird dazu die Homepage www.patentführerschein.de freigeschaltet, die über Inhalte und Vorgehensweise informiert.


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Addendum from 11/03/2003

Bzgl. letzter Absatz, Internetadresse: patentführerschein muss mit "ue" geschrieben werden, also patentfuehrerschein


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