Die Einigung der GWK über die Wissenschaftspakte kommentiert HRK-Präsident Peter-André Alt heute in Berlin wie folgt: „Ich bin sehr erleichtert, dass es trotz schwieriger Verhandlungen zu einer Einigung zwischen Bund und Ländern gekommen ist. Bund und Länder nehmen ihre gemeinsame Verantwortung wahr. Alle Beteiligten haben Einzelinteressen zurückgestellt und damit dieses Ergebnis ermöglicht. Der Bundesministerin gilt der Dank dafür, dass der Bund dauerhaft in die Finanzierung der Hochschullehre einsteigt. Das ist ein bedeutsamer Schritt, auf den wir seit der Neufassung des Artikels 91b Grundgesetz vor über vier Jahren gedrängt haben."
Die Einigung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) über die Wissenschaftspakte kommentiert der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Herr Professor Dr. Peter-André Alt, heute in Berlin wie folgt:
„Ich bin sehr erleichtert, dass es trotz schwieriger Verhandlungen zu einer Einigung zwischen Bund und Ländern gekommen ist. Bund und Länder nehmen ihre gemeinsame Verantwortung wahr. Alle Beteiligten haben Einzelinteressen zurückgestellt und damit dieses Ergebnis ermöglicht. Der Bundesministerin gilt der Dank dafür, dass der Bund dauerhaft in die Finanzierung der Hochschullehre einsteigt. Das ist ein bedeutsamer Schritt, auf den wir seit der Neufassung des Artikels 91b Grundgesetz vor über vier Jahren gedrängt haben.
Diese gemeinsame Anstrengung setzt ein wichtiges politisches Zeichen für die nationale Bedeutung der Hochschulbildung und gibt den heutigen und den kommenden Studierenden eine klarere Zukunftsperspektive. Die gemeinsam aufgebrachten Mittel werden in Höhe von jährlich knapp 3,8 Milliarden Euro verstetigt.
Die Hochschulpakte haben den Hochschulen geholfen, die nötigen zusätzlichen Studienplätze zu schaffen und zu erhalten. Es war aber über insgesamt 13 Jahre hinweg eine ständige Fahrt auf Sicht, ein immer neues Bangen um die stets befristeten Mittel. Der ‚Zukunftsvertrag‘, auf den sich Bund und Länder nun verständigt haben, schafft hoffentlich die Grundlage für wesentlich mehr Planungssicherheit in den Hochschulen.
Ein stetiger Aufwuchs der Mittel gleich von Beginn an ist zwar nicht erreicht worden. Bund und Länder haben jedoch durch die nunmehr verbindlich festgelegte Erhöhung für das Jahr 2024 grundsätzlich anerkannt, dass Kostensteigerungen insbesondere durch Inflation und Tariferhöhung berücksichtigt werden müssen. Wir gehen daher von regelmäßigen adäquaten Anpassungen des Zukunftsvertrages an die Kostenentwicklung aus.“
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