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06/14/2019 11:32

DGAUM fordert stärkere Einbeziehung von Betriebsärzten im SGB V

Dr. Thomas Nesseler Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.

    Mit dem 2015 verabschiedeten Präventionsgesetz (PrävG) hat der Gesetzgeber verstärkt den Arbeitsplatz als Präventionssetting in den Fokus gerückt und Betriebsärzte im Sozialgesetzbuch V (SGB V) erstmals zu Akteuren mit einem konkreten Versorgungsauftrag im Feld der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berufen. Mit ihrer aktuellen Stellungnahme hat die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) nochmals die Bedeutung des Versorgungsauftrages von Betriebsärzten betont.

    In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitales Versorgungs-Gesetz – DVG) an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fordert die wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaft entsprechende Formulierungen aufzunehmen, die „Betriebsärzte“ als wichtige und gleichberechtigte Akteure neben den Vertragsärzten zu benennen. Im Rahmen der Verbändeanhörung beim BMG am kommenden Montag, 17. Juni 2019, wird die DGAUM diese Position auch nochmals mündlich vertreten.

    Die Stellungnahme basiert u.a. auf einem Rechtsgutachten, für das die Fachgesellschaft eine Fachanwältin für Medizinrecht beauftragt hatte. Nach Ansicht der DGAUM würden die geplanten Versorgungsverbesserungen durch die geplante elektronische Patientenakte ohne die Einbindung der Betriebsärzte einer großen Anzahl an Patienten nicht zugutekommen können. Gerade über die Betriebsärzte werden viele Patienten am Arbeitsplatz erreicht, die sonst kaum eine hausärztliche oder andere fachärztliche Versorgung von Vertragsärzten in Anspruch nehmen. Ergebnis des Rechtsgutachtens sind konkrete Formulierungsvorschläge der DGAUM zum neuen DVG-Gesetzesentwurf, in denen „Betriebsärzte“ explizit erwähnt werden sollen:

    • In der Neuregelung des § 291 a SGB V wird das elektronische Patientenfach (ePF) mit der elektronischen Patientenakte (ePA) zusammengeführt. Im Kreis derjenigen, die auf die ePA Zugriff nehmen können und in der Differenzierung, welche Befugnisse die Berechtigten erhalten sollen, werden Betriebsärzte im Gesetzesentwurf allerdings nicht gesondert erwähnt. Die DGAUM regt hier die explizite Benennung von „Betriebsärzten“ an.

    • Sowohl in der aktuellen Gesetzesversion, als auch im Entwurf des DVG ist vorgesehen, dass „Ärzte“ Verordnungen ausstellen dürfen, Daten erheben und verarbeiten dürfen. Dass dieser Begriff nicht auch Betriebsärzte automatisch einschließt, läuft nach Ansicht der DGAUM den klar formulierten Zielsetzungen zur besseren Versorgung durch Digitalisierung und Innovation vollständig zuwider. Die DGAUM regt daher eine explizite Differenzierung und Benennung von „Betriebsärzten“ an.

    Mit diesen konkreten Vorschlägen und ihrer Arbeit Die DGAUM betont nochmals nachdrücklich, dass Betriebsärzte sowohl einen aktiven Beitrag bei der Etablierung von neuen Präventionspfaden und Versorgungswegen für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung leisten als auch die Handlungsmöglichkeiten der Arbeitgeber im Feld der betrieblichen Prävention und Gesundheitsförderung für die Beschäftigten erweitern können.

    Die Stellungnahme der DGAUM finden Sie unter http://www.dgaum.de/kommunikation/stellungnahmen/


    Pressekontakt DGAUM

    Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.
    Berit Kramer
    Schwanthaler Str. 73 b, 80336 München
    Tel. 089/330 396-15 | Fax 089/330 396-13
    bkramer@dgaum.de | http://www.dgaum.de | http://www.twitter.com/DGAUM_GS

    Die DGAUM wurde 1962 gegründet und ist eine gemeinnützige, wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaft der Arbeitsmedizin und der klinisch orientierten Umweltmedizin. Ihr gehören heute über 1.100 Mitglieder an, die auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin und Umweltmedizin arbeiten, vor allem Ärztinnen und Ärzte, aber auch Angehörige anderer Berufsgruppen wie etwa Natur- und Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler. Die Mitglieder der Fachgesellschaft engagieren sich nicht nur in Wissenschaft und Forschung, um so bereits bestehende Konzepte für die Prävention, die Diagnostik und Therapie kontinuierlich zu verbessern, sondern sie übernehmen die ärztliche und medizinische Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an der Schnittstelle von Individuum und Unternehmen. Darüber hinaus beraten die Mitglieder der DGAUM alle Akteure, die ihren Beitrag zu der medizinischen Versorgung leisten und auf Fachwissen aus der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention, der arbeits- und umweltbezogenen Diagnostik und Therapie, der Beschäftigungsfähigkeit fördernden Rehabilitation sowie aus dem versicherungsmedizinischen Kontext angewiesen sind. Weitere Informationen unter www.dgaum.de.


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    Criteria of this press release:
    Journalists
    Law, Medicine, Nutrition / healthcare / nursing
    transregional, national
    Transfer of Science or Research
    German


     

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