Heute wird der Bundesrat über seine Stellungnahme zum Entwurf des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zur Beschlussfassung kommen. Ziel der neuen Abschlussbezeichnungen im aktuellen Entwurf der Novellierung des BBiG ist es, die Gleichwertigkeit der akademischen und beruflichen Bildung zu unterstreichen. Die vorgeschlagenen Bezeichnungen „Bachelor professional“ und „Master professional“ sind dafür denkbar ungeeignet, da sie mit der Anlehnung an die Nomenklatur akademischer Abschlüsse die Unterschiedlichkeit hochschulischer und beruflicher Bildung verwischen.
Das deutsche Bildungssystem zeichnet sich nach Ansicht der TU9-Universitäten gerade durch seine Vielfalt ausgezeichneter und international sehr positiv wahrgenommener, hochwertiger Ausbildungswege aus. Intransparente Abschlussbezeichnungen führen zu Unklarheiten sowohl bei der Berufswahl als auch auf dem Arbeitsmarkt.
„TU9 begrüßt den Ansatz, attraktive neue Abschlussbezeichnungen in der beruflichen Bildung einzuführen. Sie sollten die Wertigkeit der berufsbildenden Abschlüsse verdeutlichen und die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Abschlüsse betonen. Eine Verwechselung mit akademischen Abschlüssen gilt es jedoch unbedingt auszuschließen“, so TU9-Präsident Wolfram Ressel.
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