Der Wissenschaftsrat empfiehlt dem Saarland, künftig allein dem Ärztlichen Direktor die Führung des Universitätsklinikums Homburg zu übertragen. Er spricht sich damit gegen die geplante Doppelspitze von Ärztlichem Direktor und Kaufmännischem Direktor aus. Außerdem hält er eine Auskunftspflicht des Kaufmännischen Direktors gegenüber den anderen Vorstandsmitgliedern für erforderlich, um die nötige Transparenz in der Geschäftsführung herzustellen. Sofern entsprechende Änderungen im Gesetz realisiert werden, sollte das Universitätsklinikum Homburg auch nach seiner rechtlichen Trennung von der Universität im Januar 2004 weiter durch das Hochschulbauförderungsgesetz (HBFG) finanziert werden.
Anlass für die Stellungnahme war der Entwurf des neuen Hochschulmedizinreformgesetzes des Saarlandes. Er sieht vor, das Klinikum aus der Universität herauszulösen und es in eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts zu überführen. Durch diesen Statuswechsel verliert das Klinikum die Förderfähigkeit nach dem Hochschulbauförderungsgesetz, die es zuvor als Teil der Universität besessen hat.
Zu den Aufgaben des Wissenschaftsrates gehört es, in diesen Fällen der so genannten "rechtlichen Verselbstständigung" eine Empfehlung über die Wiederaufnahme der Universitätsklinika in das Hochschulverzeichnis des HBFG abzugeben. Er achtet dabei insbesondere darauf, dass die wirtschaftlichen Interessen der Krankenversorgung nicht zu Lasten von Forschung und Lehre gehen.
Die rechtliche Verselbstständigung der Universitätsklinika ist inzwischen von den meisten Bundesländern vollzogen worden. Sie stellt eine Möglichkeit dar, derartige Krankenversorgungsbetriebe mit Tausenden von Mitarbeitern und Umsätzen in dreistelliger Millionenhöhe neu im Gesundheitssystem auszurichten. Ihnen soll die Möglichkeit zu eigenverantwortlichem Handeln gegenüber der jeweiligen Universität und dem Trägerland gegeben werden. Der Wissenschaftsrat hat sich im Kontext der wirtschaftlichen und rechtlichen Trennung von Universitätskliniken und Medizinischen Fakultäten von Beginn an dafür ausgesprochen, mit verschiedenen Modellen der Umsetzung Erfahrungen zu sammeln. Er sieht es deshalb auch als seine Aufgabe an, die Entwicklung der universitären Angelegenheiten in den verselbstständigten Universitätsklinika aufmerksam zu verfolgen.
Hinweis: Die Stellungnahme "Empfehlungen zur Wiederaufnahme des rechtlich verselbstständigten Universitätsklinikums des Saarlandes (UKS) in das Hochschulverzeichnis des Hochschulbauförderungsgesetzes" (Drs. 5841/03) wird im Netz als Volltext (www.wissenschaftsrat.de) veröffentlicht, sie kann aber auch bei der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates per Email (post@wissenschaftsrat) angefordert werden.
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