Auf seinen diesjährigen Novembersitzungen vom 13. bis 14. November in Frankfurt/Oder hat der Wissenschaftsrat erneut die Bedeutung des Hochschulbaus als wesentliche Basis für die Zukunftssicherung des Wissenschaftssystems in Deutschland betont. Hintergrund ist die aktuelle Diskussion in der Föderalismuskommission, die unter dem Vorsitz des bayerischen Ministerpräsidenten Stoiber und des Fraktionsvorsitzenden der SPD, Herrn Müntefering, steht. Ein Schwerpunkt der Beratungen in dieser Kommission ist die Zukunft der Mischfinanzierung und der Gemeinschaftsaufgaben; der Hochschulbau wird auf Basis von Art. 91 a Grundgesetz gemeinsam von Bund und Ländern finanziert.
Außerdem hat der Wissenschaftsrat seine tiefe Besorgnis über die Auswirkungen der Gesundheitspolitik auf die Universitätsmedizin geäußert. Insbesondere hält er es für unabdingbar, dass die zuständigen Gesundheits- und Sozialminister von Bund und Ländern sich über die Konsequenzen ihrer vorgesehenen Regelungen bei der Umsetzung des Arbeitszeit-Urteils des Europäischen Gerichtshofs informieren. Eine Realisierung der bisher geplanten Regelungen würde die ohnehin schon eingeschränkten Möglichkeiten für die klinische Forschung auf ein Minimum reduzieren. Ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit würde damit entscheidend geschwächt.
Im übrigen hat der Wissenschaftsrat drei Stellungnahmen verabschiedet:
Im Fall des Instituts für Spektrochemie und Angewandte Spektroskopie (ISAS), Dortmund, hat sich der Wissenschaftsrat für einen Neuanfang auf der Grundlage eines vom ISAS vorgelegten Neustrukturierungskonzeptes ausgesprochen. Er geht davon aus, dass dieses Konzept einen tragfähigen Rahmen für die wissenschaftliche und organisatorische Neustrukturierung des Instituts bildet. Insbesondere die neue biowissenschaftliche Ausrichtung bewertet er als originell, hochaktuell und in jeder Hinsicht förderungswürdig.
Dem Saarland empfiehlt der Wissenschaftsrat, künftig allein dem Ärztlichen Direktor die Führung des Universitätsklinikums zu übertragen und von seiner geplanten Doppelspitze von Ärztlichem und Kaufmännischem Direktor abzusehen. Sofern entsprechende Änderungen im Entwurf des neuen Hochschulmedizinreformgesetz vorgenommen werden, sollte das Universitätsklinikum auch nach seiner rechtlichen Trennung von der Universität im Januar 2004 weiter durch das Hochschulbauförderungsgesetz (HBFG) gefördert werden.
Der Fachbereich Angewandte Kunst Schneeberg, ein Teilbereich der Westsächsischen Hochschule Zwickau (FH), wurde mit Blick auf seine Leistungen positiv bewertet. Als problematisch wurde allerdings die räumliche Zersplitterung auf drei Standorte (bei lediglich 180 Studierenden) eingeschätzt. Spätestens, wenn größere Investitionen vor Ort notwendig werden, sollte der Standort Schneeberg aufgegeben und nach Zwickau verlagert werden.
Hinweis: Die Stellungnahmen werden im Netz als Volltext (www.wissenschaftsrat.de) veröffentlicht, sie können aber auch bei der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates per Email (post@wissenschaftsrat) an-gefordert werden.
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