idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instance:
Share on: 
09/04/2019 09:53

Stellungnahme der Deutschen Atemwegsliga zum Entwurf eines Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetzes

Dr. Ulrich Kümmel Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Atemwegsliga e.V.

    Die Deutsche Atemwegsliga unterstützt den Entwurf des BMG für ein „Gesetz zur Stärkung von Rehabilitationen und intensiv-pflegerischer Versorgung in der GKV“. Allerdings fordern wir
    • eine Neubewertung der beatmungsmedizinischen Leistungen zur Verhinderung falscher ökonomischer Anreize,
    • eine Prüfung des Weaning-Potentials mit dokumentiertem Weaning-Versuch durch ein fachkompetentes Team,
    • die Prävention einer akuten Beatmung bei besonders gefährdeten Patienten. Oberstes Gebot ist der Patientenwille, sowie
    • die Etablierung und flächendeckende Sicherstellung einer außerklinischen ärztlichen Versorgung anhand definierter Kriterien.

    Die Deutsche Atemwegsliga unterstützt ausdrücklich den Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein „Gesetz zur Stärkung von Rehabilitationen und intensiv-pflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“. Die Deutsche Atemwegsliga steht zudem als Gesprächspartner für die weitere Ausarbeitung zur Verfügung.
    Diesbezüglich sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

    1. In der Abrechnung von Leistungen an Beatmungspatienten existieren ökonomische Anreize, Patienten lange invasiv zu beatmen, und zwar sowohl innerhalb des DRG-Systems bei hospitalisierten Patienten als auch in der außerklinischen Versorgung. Hier besteht ein komplexes Zusammenspiel beginnend bei der Akutbeatmung auf der Intensivstation über Versuche der Beatmungsentwöhnung bis hin zur Einleitung einer außerklinischen Beatmung bei frustraner Beatmungsentwöhnung. Der rasante Anstieg von Patienten mit außerklinischer Beatmung in den letzten Jahren ist zumindest teilweise durch diese ökonomischen Anreize zu erklären. Die Deutsche Atemwegsliga fordert eine Neubewertung der beatmungsmedizinischen Leistungen, um falsche ökonomische Anreize zu verhindern.

    2. Eine Prüfung des Weaning-Potentials mit dokumentiertem Weaning-Versuch durch ein fachkompetentes Behandlungsteam ist zwingend vor Verlegung in eine außerklinische Versorgung für alle beatmeten Patienten nachzuweisen. Die Entwöhnung vom Respirator innerhalb der Klinik muss gefördert werden. Hier sind hohe Qualitätskriterien zu definieren. Eine entsprechende Fachkompetenz im Behandlungsteam muss als wichtigstes Kriterium für eine Beatmungsentwöhnung und zur Einleitung einer außerklinischen Beatmung gelten. Eine außerklinische Intensivpflege sollte primär in stationären Pflegeeinrichtungen oder entsprechend ausgestatteten Wohneinheiten erbracht werden. Eine Eins-zu-Eins-Versorgung in der eigenen Häuslichkeit sollte aber in begründeten Fällen möglich sein. Dies betrifft Kinder, aber auch erwachsene Patienten. Diesbezüglich sind klar definierte Kriterien zu etablieren.

    3. Ältere Menschen, polymorbide Patienten und insbesondere solche mit zugrundeliegenden chronischen Atemwegs- und Lungenkrankheiten haben das höchste Potential, im Falle einer notwendigen akuten Beatmung langfristig vom Respirator abhängig zu bleiben. Die Prävention einer akuten Beatmung ist gerade bei diesen Patienten vordringlich. Zudem müssen solche Patienten, wenn möglich, bereits im Vorfeld über die Möglichkeiten und Konsequenzen einer drohenden Langzeitbeatmung im Falle einer akuten Beatmung aufgeklärt werden. Für Therapieentscheidungen gilt als oberstes Gebot der Patientenwille.

    4. Neben einer Verbesserung der Qualität in der Beatmungspflege muss auch die außerklinische ärztliche Versorgung anhand definierter Kriterien etabliert und flächendeckend sichergestellt werden. Auch wenn hier der Behandlung von Patienten mit chronischen Atemwegs- und Lungenkrankheiten und Langzeitbeatmung insbesondere durch Fachärzte für Pneumologie eine besondere Bedeutung zukommt, sollte die Gebietsbezeichnung allein nicht als einziges Qualitätskriterium herangezogen werden. Auch hier stellt die primäre Fachkompetenz, welche anhand klarer Kriterien zu definieren ist, die wichtigste Voraussetzung für die ärztliche Betreuung von außerklinisch beatmeten Patienten dar. Vorstellbar ist eine Betreuung durch Fachärzte mit unterschiedlichen Gebietsbezeichnungen, um eine flächendeckende Versorgung in Deutschland sicherzustellen.


    Images

    Criteria of this press release:
    Journalists, Scientists and scholars, all interested persons
    Biology, Media and communication sciences, Medicine, Nutrition / healthcare / nursing
    transregional, national
    Advanced scientific education, Miscellaneous scientific news/publications
    German


     

    Help

    Search / advanced search of the idw archives
    Combination of search terms

    You can combine search terms with and, or and/or not, e.g. Philo not logy.

    Brackets

    You can use brackets to separate combinations from each other, e.g. (Philo not logy) or (Psycho and logy).

    Phrases

    Coherent groups of words will be located as complete phrases if you put them into quotation marks, e.g. “Federal Republic of Germany”.

    Selection criteria

    You can also use the advanced search without entering search terms. It will then follow the criteria you have selected (e.g. country or subject area).

    If you have not selected any criteria in a given category, the entire category will be searched (e.g. all subject areas or all countries).