Professor Dr. Ulrich Stelkens freute sich in diesem Jahr 112 Teilnehmer zu den „11. Speyerer Tage zum Friedhofs- und Bestattungsrecht“ an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer begrüßen zu dürfen.
Der Tagungsleiter selbst stellte im ersten Beitrag die aktuelle Rechtsprechung zum Friedhofs- und Bestattungsrecht vor. So hatte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs auch Auswirkungen auf die Grenzen des nationalen Gesetzgebers bei der Regulierung des Bestattungsgewerbes. Relevanz gewann dies bei der im Sommer 2019 geführten Debatte über eine „Vermeisterung“ des Bestattungsgewerbes im Zuge der sog. „Rückvermeistungsinitiative“ und ebenso für friedhofssatzungsrechtliche Regelungen zur gewerblichen Tätigkeit auf Friedhöfen.
Dr. med. Sandra Wilmes, Assistenzärztin am Institut für Rechtsmedizin am UKE Hamburg, bereicherte die Tagung mit ihrer medizinischen Perspektive zu den Problemen der ärztlichen Leichenschau. Die Referentin beklagte, dass es oftmals bei deren Durchführung an der nötigen Sorgfalt mangele. Nach der Vorstellung einzelner Landesregelungen benannte sie mehrere konkrete Problembereiche, etwa den Interessenkonflikt, in dem sich der Arzt einerseits als Vertrauensperson und andererseits als sachlich-neutraler Gutachter befindet. Auch gebe es Versuche der Einflussnahme durch Angehörige und der Polizei. Daneben wurden Mängel in der Ausbildung und der Bezahlung ausgemacht, aber auch eine Vielzahl praktischer Probleme und möglichen Lösungen angesprochen.
Der Grabsteinprüfung und den technischen Regelwerken widmete sich der Berliner Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten F. Barthel, LL.M. Zentral sei die Verkehrssicherungspflicht. Der Friedhofsträger hat dafür zu sorgen, dass die Friedhofsbenutzer, aber auch die Bediensteten des Friedhofs oder die in Ausübung einer Beschäftigung dort Tätigen, nicht gefährdet werden - auch vor nicht standsicheren Grabmalen. Der Friedhof hat demnach die Standfestigkeit der Grabsteine zu überwachen und sie in angemessenen Zeitabständen durch sachkundige Personen zu überprüfen. Im Detail geben technische Regelwerke z.T. unterschiedliche Antworten, auf die der Referent zu sprechen kam.
Thematisch daran anschließend behandelte Torsten Schmitt von Aeternitas e.V. die problematische Herstellung von Grabsteinen aus Kinderhand. Das Thema wurde in der Aussprache besonders kontrovers diskutiert, v.a. wegen einfacher Umgehungsmöglichkeiten und praktischen Problemen bei der Kontrolle der Lieferkette.
Dann ging der Geschäftsführer der MoViDo GmbH aus Essen – Ralf Schoppe – der Frage nach, ob Körperspenden eine neue Bestattungsform darstellten. So seien zahlreiche Regionen keinem universitärem Körperspendeprogramm zugänglich, obwohl die Nachfrage als auch das Angebot vorhanden sei. Diese Lücke füllt MoViDo aus. Um Ängsten vorzubeugen, versicherte der Referent, es erfolge kein Verkauf von Körperteilen, Organen oder Gewebe – die Spende werde Hochschuleinrichtungen, medizinischen Verbänden und Anbietern von Forschungs-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen unter ihrer Obhut zur Verfügung gestellt. Auch würden die Spender keine Geldzahlung erhalten. Zudem sei der Weg, den die Spende nimmt, gut dokumentiert.
Den zweiten Tag der Tagung eröffneten die beiden Darmstädter Rechtsanwälte Farnaz Punke und Henning Walter mit ihrem Vortrag zu praktischen Problemen bei Bestattungsverträgen, einem gesetzlich nicht geregelten typengemischter Vertrag mit werkvertraglichem Schwerpunkt, der aber auch Elemente des Kauf-, Dienst- oder Geschäftsbesorgungsvertrags aufweisen kann.
Was das Urheberrecht für Auswirkungen auf Trauerfeiern besitzt, hatte der Beitrag des Düsseldorfer Rechtsanwalts Elmar Funke zum Gegenstand. Denn sowohl das Spielen von Musik, die Bildberichterstattung als auch die Verwendung von Zitaten auf Grabsteinen und Traueranzeigen unterliegen allgemeinen Grundsätzen und stehen in der Regel unter Erlaubnisvorbehalt.
Die internationale Rolle füllte zum Abschluss der Tagung Univ.-Ass. Mag. Dr. Matthias Zußner von der Wirtschaftsuniversität Wien aus, der den Teilnehmern das Bestattungsrecht Österreichs erläuterte.
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