idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instance:
Share on: 
12/06/2019 09:47

Wissenschaftliches Fehlverhalten: Maßnahmen in zwei DFG-Verfahren

Marco Finetti Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

    Hauptausschuss beschließt zwei schriftliche Rügen und eine einjährige Antragssperre

    Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat in zwei weiteren Fällen Maßnahmen wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens von Antragstellerinnen und Antragstellern verhängt. Der Hauptausschuss der größten Forschungsförderorganisation und zentralen Selbstverwaltungseinrichtung für die Wissenschaft in Deutschland beschloss auf seiner Sitzung am 5. Dezember 2019 in Bonn zwei schriftliche Rügen und eine einjährige Antragssperre gemäß der DFG-Verfahrensordnung zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. In beiden Fällen folgte er damit dem Vorschlag des DFG-Ausschusses zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens.

    Im ersten Fall war bei der Begutachtung eines Förderantrags aufgefallen, dass Teile der geplanten Arbeiten bereits als Arbeitspapiere auf Online-Repositorien erschienen waren, ohne dass die Antragstellerin diese im Antrag als Vorarbeiten erwähnt hatte. Der DFG-Untersuchungsausschuss sah in diesem fehlenden Hinweis eine Falschangabe und damit ein wissenschaftliches Fehlverhalten gemäß der Verfahrensordnung. Die Wissenschaftlerin hätte auf die beiden bereits durchgeführten Arbeitspakete in ihrem Antrag hinweisen und damit ihre Vorarbeiten transparent und präzise darstellen müssen, stellte nun auch der DFG-Hauptausschuss fest und sprach gegenüber der Antragstellerin eine schriftliche Rüge aus.

    Auch im zweiten Fall hatte sich bei der Begutachtung eines Förderantrags herausgestellt, dass hierzu bereits zwei Arbeitspapiere des Antragstellers und weiterer Co-Autoren vorlagen, jedoch keines davon als Vorarbeit im Antrag erwähnt worden war. Der DFG-Untersuchungsausschuss erkannte auch hier in den fehlenden Hinweisen eine Falschangabe und damit ein wissenschaftliches Fehlverhalten. Da der Antragsteller zudem Passagen aus einer der Vorarbeiten wörtlich in seinen Antrag übernommen hatte, ohne diese korrekt zu zitieren, stellte der Ausschuss zudem ein Plagiat gemäß der Verfahrensordnung fest. Der Hauptausschuss schloss sich auch dieser Bewertung an und sprach gegenüber dem Wissenschaftler zusätzlich zu einer schriftlichen Rüge einen einjährigen Ausschluss von der Antragsberechtigung aus.

    Weiterführende Informationen

    Medienkontakt:
    Marco Finetti, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der DFG, Tel. +49 228 885-2230, marco.finetti@dfg.de

    Fachliche Ansprechpartnerin in der DFG-Geschäftsstelle:
    Dr. Kirsten Hüttemann, Wissenschaftliche Integrität, Tel. +49 228 885-2827, kirsten.huettemann@dfg.de

    Ausführliche Informationen zum Thema „Gute wissenschaftliche Praxis“ unter: www.dfg.de/gwp


    More information:

    http://dfg.de/gwp


    Images

    Criteria of this press release:
    Journalists, Scientists and scholars
    interdisciplinary
    transregional, national
    Miscellaneous scientific news/publications
    German


     

    Help

    Search / advanced search of the idw archives
    Combination of search terms

    You can combine search terms with and, or and/or not, e.g. Philo not logy.

    Brackets

    You can use brackets to separate combinations from each other, e.g. (Philo not logy) or (Psycho and logy).

    Phrases

    Coherent groups of words will be located as complete phrases if you put them into quotation marks, e.g. “Federal Republic of Germany”.

    Selection criteria

    You can also use the advanced search without entering search terms. It will then follow the criteria you have selected (e.g. country or subject area).

    If you have not selected any criteria in a given category, the entire category will be searched (e.g. all subject areas or all countries).