Vor 100 Jahren, am 4. Februar 1920, wurde das Betriebsrätegesetz erlassen. Das in der Weimarer Republik umstrittene, ja umkämpfte, Gesetz schuf eine Grundlage für die Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. In der Bundesrepublik regelt das Betriebsverfassungsgesetz die Mitbestimmung im Betrieb und mehrere weitere Gesetze garantieren die Mitbestimmung von Beschäftigten in den Aufsichtsräten großer Unternehmen. Aktuell haben 41 Prozent der Beschäftigten in privatwirtschaftlichen Betrieben ab fünf Beschäftigten einen Betriebsrat an ihrer Seite.
„Die Mitbestimmung gehört zur DNA der sozialen Marktwirtschaft. Sie ist ihr demokratisches Gestaltungsprinzip“, sagt Dr. Norbert Kluge, Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung der Hans-Böckler-Stiftung. „Zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass Betriebsräte für bessere Arbeitsbedingungen sorgen und Mitbestimmung gleichzeitig dem gesamten Unternehmen nützt. Firmen mit Betriebsrat sind beispielsweise produktiver und innovativer, sie tun mehr für Aus- und Weiterbildung. Und die Finanz- und Wirtschaftskrise vor einem Jahrzehnt haben mitbestimmte Unternehmen deutlich besser bewältigt als andere, das zeigen zentrale ökonomische Kennzahlen. Das lässt erwarten: Auch die Transformation, die vielen Unternehmen im Zeichen von Digitalisierung, Dekarbonisierung und fortschreitender Globalisierung bevorsteht, werden wir mit Mitbestimmung erfolgreich hinbekommen. Trotzdem“, so Kluge, „gibt es auch im 21. Jahrhundert Arbeitgeber, die Mitbestimmung verhindern wollen. So sind Versuche, die Gründung von Betriebsräten zu verhindern, leider keine Einzelfälle.“
Die folgenden Links erschließen Ihnen Daten und Analysen zur Mitbestimmung in Deutschland:
Wie verbreitet sind Betriebsräte? Wie haben sich die Zahlen in den letzten Jahren entwickelt? In welchen Bundesländern ist die Quote der mitbestimmten Unternehmen höher, in welchen niedriger? Das zeigen Daten aus dem IAB-Betriebspanel: https://www.boeckler.de/wsimit_2019_04_ellguth.pdf und: https://www.boeckler.de/pdf/rs_01_2020_Lange Reihe Betriebsräte.pdf (die Zahlen weisen jeweils den Anteil in Prozent aus, gemessen an den Betrieben mit mindestens fünf Beschäftigten bzw. an den insgesamt in solchen Betrieben Beschäftigten).
Was denken und was wissen Erwerbstätige über Mitbestimmung am Arbeitsplatz, im Betrieb und im Unternehmen? Das zeigen repräsentative Umfragen: https://www.boeckler.de/64443_64476.htm und: https://www.boeckler.de/118089_118096.htm (mit Infografik zum Download)
Praktische Fragen – etwa zu Kompetenzen von Betriebsräten und zum Ablauf von BR-Wahlen – beantwortet das „Basiswissen Mitbestimmung“: https://www.boeckler.de/pdf/rs_01_2020_Basiswissen Mitbestimmung.pdf.
Daten zu den Ergebnissen der letzten Betriebsrats-Wahlen von 2018 finden Sie hier: https://www.boeckler.de/116785_116806.htm (mit Infografik zum Download)
Wie sich Mitbestimmung (betrieblich und im Aufsichtsrat) auf Arbeitsbedingungen und auch wirtschaftlich auswirkt, z.B. auf Produktivität, Qualifizierung, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder die Resilienz von Unternehmen in Krisen- und Transformationssituationen, zeigt der Forschungsüberblick. Hier: https://www.boeckler.de/pdf/mbf_praes_argumente_mitbestimmung.pdf und ausführlicher: https://www.boeckler.de/Hans-Boeckler-Stiftung_Mitbestimmung_Gestaltungsprinzip-.... Die bessere Performance mitbestimmter Unternehmen in und nach der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 fasst diese Infografik (zum Download) zusammen: https://www.boeckler.de/fotostrecke_boeckler_impuls-r.htm?id=120450&chunk=1
Wie ist das Verhältnis zwischen Betriebsräten und Management? Wo gibt es Behinderung von Mitbestimmung? Das hat die repräsentative Betriebsrätebefragung untersucht: https://www.boeckler.de/117423_117444.htm (mit Infografik). Schikanen gegen die Neugründung von Betriebsräten beleuchtet eine qualitative Studie: https://www.boeckler.de/67961_67981.htm
Ein wichtiges Instrument der betrieblichen Mitbestimmung sind verbindliche Betriebsvereinbarungen zwischen Betriebsrat und Management. Einen Einblick finden Sie hier: https://www.boeckler.de/index_betriebsvereinbarung.htm#. Betriebsvereinbarungen zur Digitalisierung wertet ein aktueller Report aus: https://www.boeckler.de/pdf/p_mbf_report_2019_54.pdf
Last but not least: Eine konzentrierte Dastellung zur Mitbestimmung in der Weimarer Republik auf unserem Portal gewerkschaftsgeschichte.de: https://www.gewerkschaftsgeschichte.de/mitbestimmung-weimarer-republik.html.
Eine topaktuelle ausführliche Analyse bietet das Buch „Geschichte der Betriebsverfassung“ von Prof. Dr. Wolfgang Däubler und Prof. Dr. Michael Kittner, das in Kürze im Bund-Verlag erscheint: https://shop.bund-verlag.de/geschichte-der-betriebsverfassung-978-3-7663-6934-5
In einem Interview erläutert Arbeitsrechtsexperte Prof. Dr. Wolfgang Däubler, wo er Reformbedarf im Betriebsverfassungsgesetz sieht: https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Ist-das-BetrVG-noch-zeitgemae...~#
Auch Dr. Johanna Wenckebach, die Wissenschaftliche Direktorin des Hugo-Sinzheimer-Insituts für Arbeitsrecht der Hans-Böckler-Stiftung, analysiert, wo die Betriebsverfassung an die anstehenden Herausforderungen angepasst werden sollte: https://www.dgb.de/themen/++co++709f5d42-41e1-11ea-a984-52540088cada
Rainer Jung
Leiter Pressestelle
Tel.: 0211-7778-150
E-Mail: presse@boeckler.de
Criteria of this press release:
Journalists
Economics / business administration, Politics, Social studies
transregional, national
Research results
German
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