Der Aufbau der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) schreitet voran: NFDI-Direktor im Amt
Neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Innovationen in Forschung und Gesellschaft hängen heute mehr denn je von der Zugänglichkeit und der Weiterverwertbarkeit von Daten ab. Mit dem Aufbau und der Förderung der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) wollen Bund und Länder das Potential von Forschungsdaten für die deutsche Wissenschaft besser nutzbar machen: Die NFDI soll hierfür Standards im Datenmanagement setzen und dafür sorgen, dass Forschungsdaten nachhaltig gesichert und für vielfältige Zwecke weiter- und wiederverwertbar werden.
Auf dem Weg zur NFDI haben Bund und Länder den nächsten Meilenstein passiert: Am 29. Februar 2020 haben die GWK-Vorsitzenden Herrn Prof. Dr. York Sure-Vetter als Direktor der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) eingesetzt. Er war der GWK von einer wissenschaftlich und wissenschaftsorganisatorisch ausgewiesenen Findungskommission vorgeschlagen worden.
Als Direktor wird Prof. Dr. Sure-Vetter die NFDI steuern und vorantreiben, zentraler Ansprechpartner für Kooperationen mit relevanten nationalen, europäischen und internationalen Projekten sein und dabei eng mit den weiteren NFDI-Gremien wie dem Wissenschaftlichen Senat und der Konsortialversammlung zusammenarbeiten. Dafür bringt er ausgezeichnete fachliche und persönliche Voraussetzungen mit: Herr Dr. Sure-Vetter ist seit 2015 Professor für Web Science am Institut für Angewandte Informatik und Formale Beschreibungsverfahren (AIFB) beim Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und Direktor des Forschungszentrums Informatik (FZI) sowie des Karlsruhe Service Research Institute (KSRI). Zuvor war er von 2009 bis 2015 Präsident von GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften.
Der Aufbau der NFDI befindet sich somit auf der Zielgeraden:
• Die in Karlsruhe angesiedelte NFDI-Geschäftsstelle befindet sich aktuell in der Phase des personellen Ausbaus.
• Es ist vorgesehen, dass die GWK im Sommer 2020 auf Grundlage einer Empfehlung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) über die Förderung der NFDI-Konsortien aus der ersten von drei Förderrunden entscheidet. Ein Förderbeginn ist für Herbst 2020 geplant.
• Um die NFDI in ihrer für das deutsche Wissenschaftssystem einzigartigen Vielfalt zu-kunftsfest aufzustellen, bedarf es eines geeigneten rechtlichen Rahmens. Dafür soll die NFDI in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins gegründet werden. Einen entspre-chenden Beschluss hat die GWK im Sommer 2019 gefasst. Bund und Länder erarbeiten eine Vereinssatzung, die das Verhältnis unterschiedlicher Akteure, ihre jeweiligen Kom-petenzen und Prozesse regeln soll. Die Beratungen finden unter enger Einbeziehung der DFG, der gegenwärtigen Trägereinrichtungen des Direktorats (FIZ Karlsruhe und KIT) sowie des designierten NFDI-Direktors statt. Die Satzung soll voraussichtlich im Sommer 2020 verabschiedet werden.
Für Aufbau und Förderung der NFDI werden Bund und Länder vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch ihre gesetzgebenden Körperschaften von 2019 bis 2028 jährlich bis zu 90 Mio. Euro bereitstellen, hiervon bringt der Bund 90 Prozent auf, 10 Prozent der Kosten tragen die Länder.
Mit der NFDI sollen die heute oft dezentral, projektförmig und temporär gelagerten Datenbestände von Wissenschaft und Forschung für das deutsche Wissenschaftssystem systematisch erschlossen werden. Die NFDI wird von Nutzern von Forschungsdaten und von Infrastruktureinrichtungen ausgestaltet, die dazu in und zwischen Konsortien zusammenarbeiten und gemein-same und übergreifende Standards und Datendienste entwickeln. Damit wird eine unverzichtbare Voraussetzung für neue Innovationen geschaffen und das Wissenschaftssystem in Deutschland zukunftssicher aufgestellt.
Criteria of this press release:
Journalists
Economics / business administration, Law, Media and communication sciences, Politics, Social studies
transregional, national
Science policy
German
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