Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung (DGK) begrüßt die Bemühungen des BMG im Hinblick auf die Eindämmung der weiteren Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus und die Überlegungen zur Minderung der dadurch hervorgerufenen wirtschaftlichen Folgen. Der aktuell vorliegende Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz) greift hier jedoch viel zu kurz, weshalb die DGK die beabsichtigten Regelungen mit großer Sorge betrachtet.
Düsseldorf, 23. März 2020 – Die Ausnahmesituation, in der sich das Gesundheitssystem im Rahmen der COVID-19 Pandemie schon jetzt in Deutschland befindet, ist transparent und allgegenwärtig: Leistungserbringer haben frühzeitig auf die Forderungen der Politik reagiert und mittlerweile den Regelbetrieb eingestellt, haben Kapazitäten für kritisch Kranke erweitert und halten zusätzliches ärztliches und nicht ärztliches Personal vor. Die Aussage des Bundesministers, dass die gegenwärtige ökonomische Belastung nicht Hebel sein darf, in Folge der Corona-Krise Krankenhäusern die Existenzgrundlage zu entziehen, ein richtiges und wichtiges Signal in diesen Tagen. Auf diese Aussage durften die Gesundheitseinrichtungen vertrauen und haben auf dieser Grundlage die notwendigen und geforderten Maßnahmen umgesetzt. Die finanziellen Zusagen im vorliegenden Gesetzentwurf aber halten auch aus Sicht der DGK den zuvor gemachten Zusagen und dem darauf beruhenden berechtigten Vertrauen bei Weitem nicht stand:
• Trotz der Regelung im geplanten Gesetz kommt es zu einer Unterdeckung für jedes neu aufgestellte Intensivbett
• die vorgesehene Ausgleichszahlung für richtigerweise freigehaltene Bettenkapazitäten ist in keiner Weise angemessen
• zusätzliche Personalkosten, die auch außerhalb jener für Pflegekräfte entstehen, werden nicht ausgeglichen.
Bürokratische Hürden führen zu zeitlicher Verzögerung
Hinzu kommt, dass der für die Behandlung schwerkranker Patienten erforderliche Aufbau dringend benötigter Intensivkapazitäten durch die vorgesehene Regelung unangemessen verzögert wird. Der zwingend notwendige Aufbau weitere Intensivkapazitäten darf erst nach vorheriger Genehmigung der jeweiligen für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden erfolgen. Dies führt zu einer nicht vertretbaren zeitlichen Verzögerung.
Finanzielle Mehraufwände sind bei Weitem nicht gedeckt
Die in diesem Gesetzentwurf unweigerlich in Kauf genommene Unterdeckung stellt aus Sicht der DGK eine Gefährdung des Betriebs sämtlicher deutscher Gesundheitseinrichtungen, von den ambulanten Gesundheitszentren über Grund- und Regelversorger bis hin zu den Universitätsklinika, dar. Die vorgesehenen Pauschalbeträge decken die bestehenden Erlösausfälle bei Weitem nicht.
DGK fordert Anpassung des Gesetzentwurfs
„Die beispiellose medizinische Herausforderung, die nur durch einen gemeinschaftlichen Kraftakt aller im Gesundheitssystem agierender Sektoren zu stemmen ist, darf nicht begleitet sein von der Sorge wirtschaftlicher Nachteile als Folge eines solchen Engagements“, betont Prof. Dr. Andreas Zeiher, Präsident der DGK. „Wir fordern daher die politischen Entscheidungsträger eindringlich auf, den Gesetzentwurf entsprechend anzupassen.“ Eine anhaltende Diskussion über die Finanzierung von Krankenhausleistungen in dieser Situation ist weder für die Bevölkerung nachvollziehbar noch den Leistungserbringern im Gesundheitssystem vermittelbar.
Medienkontakt:
Deutsche Gesellschaft für Kardiologie
Pressesprecher: Prof. Dr. Michael Böhm (Homburg/Saar)
Pressestelle: Kerstin Kacmaz, Tel.: 0211 600 692 43, Melissa Wilke, Tel.: 0211 600 692 13
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