Digitale Angebote werden sukzessive durch Präsenzveranstaltungen ergänzt, die besondere Labor- und Arbeitsräume erfordern.
Die bayerischen Hochschulen (HAW) haben in enger Abstimmung mit dem bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) sowie dem bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) allgemeine Rahmenbedingungen zur sukzessiven Aufnahme von Präsenzlehre für Ausnahmefälle an den Hochschulen entwickelt. „Es gibt Fälle, in denen Präsenz an der Hochschule trotz digitaler Lehrangebote erforderlich ist, um den Lernerfolg der Studierenden sicherzustellen. Praktische Übungen in Laboren etwa an technischen Messständen können nicht durch digitale Werkzeuge ersetzt werden. Auch Praktika etwa im Bereich der Gesundheits-, Sozial und Lebenswissenschaften lassen sich nicht immer rein virtuell abbilden“, erklärt Prof. Dr. Walter Schober, Vorsitzender von Hochschule Bayern und Präsident der Technischen Hochschule Ingolstadt. Im laufenden Sommersemester haben digitale Lehrangebote absolute Priorität. Die Hochschulen (HAW) können sich aber schrittweise in Lehrangeboten, die besondere Labor- oder Arbeitsräumen erfordern, für Formate mit physischer Präsenz der Studierenden öffnen. „Die Hochschulen setzen den Kurs der Umsicht und Vorsicht weiter fort. Eine sukzessive Wiederaufnahme von Präsenzunterricht lässt sich in der aktuellen Situation aber nur mit verschärften Hygienevorgaben umsetzen“, so Prof. Schober. Unter Berücksichtigung der spezifischen Besonderheiten einer Hochschule sowie der gesetzlichen Vorgaben haben sich die Mitglieder von Hochschule Bayern in einem Eckpunktepapier auf allgemeine Hygienemaßnahmen sowie Raum-, Unterrichts- und Prüfungskonzepte verständigt.
Schrittweise Erweiterung des Präsenzangebots
Die Erweiterung des Präsenzangebots der Hochschulen (HAW) ist bereits seit dem 27. April 2020 mit der Öffnung der Ausleihe am Schalter sowie dem Zugang zum Präsenzbestand in Bibliotheken gestartet. Auch kann dort wieder die Beratung in Servicepoints sowie die Nutzung der Rechnereinheiten erfolgen. Seit 4. Mai 2020 können Teile der Lesesäle der Bibliotheken für Studierende und Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeitern geöffnet werden. Ebenfalls seit dem 4. Mai 2020 kann auch in PC-Pools die Rechnernutzung ermöglicht werden. Soweit sie besondere Arbeitsräume erfordern, werden Präsenzlehrveranstaltungen z.B. in Laboren wieder ab dem 11. Mai 2020 möglich sein. Auch die Abnahme von Präsenzprüfungen ist wieder möglich. Seit 4. Mai 2020 kann der Verkauf von Speisen zur Mitnahme an den Hochschulen erneut aufgenommen werden. „Eine Lockerung ist immer auch von den lokalen räumlichen und organisatorischen Gegebenheiten vor Ort abhängig. Es kann in einzelnen Hochschulen daher immer auch zu Abweichungen bei Öffnungen von Einrichtungen kommen. Die Sicherstellung des erforderlichen Hygieneschutzes bleibt absolut notwendige Voraussetzung für die Wiederaufnahme von Services“, ergänzt Prof. Schober.
Hygienevorgaben für die Belebung der Hochschulen
„Für einen Übergangszeitraum helfen uns klar definierte Eckpunkte die Hochschulen wieder in einem begrenzten Maß dort zu öffnen, wo ohne Präsenz der Lernfortschritt nicht möglich ist“, betont Prof. Schober. Neben den allgemeinen Hygieneempfehlungen gilt es, wie auch sonst im öffentlichen Raum, einen Mindestabstand von 1,5 m zwischen einzelnen Personen sicherzustellen. Ist dieser gefährdet, etwa in Bewegungs- und Begegnungsräumen, gilt des Gebot des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung. Zudem sollte der Aufenthalt auf dem Hochschulgelände auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt werden. Laut Prof. Schober sorgen die Hochschulen mit verschärften organisatorischen Hygienevorschriften, etwa erweiterten Reinigungs- Nutzungs- und Lüftungskonzepten, für die notwendige Sicherheit. In Unterrichtsräumen erfolgt beispielsweise eine Sicherstellung des Mindestabstands durch die Kennzeichnung von zur Benutzung freigegebenen Sitzplätzen oder die Durchführung der Veranstaltung in mehreren Kleingruppen.
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