Das Leibniz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK/PRIF) wird auch in den nächsten sieben Jahren gemeinsam vom Bund und dem Land Hessen gefördert – so der Beschluss des Senats der Leibniz-Gemeinschaft vom November 2019. Der Senat bestätigt in seiner Stellungnahme das Urteil der internationalen Sachverständigen, die der HSFK ein wissenschaftlich überzeugendes Konzept attestieren und die gelungene Weiterentwicklung der forschungsstrategischen Agenda betonen. Der Senat hebt außerdem hervor, dass die HSFK mit ihrer Politikberatung und mit der Vermittlung neuer Erkenntnisse an die interessierte Öffentlichkeit bedeutende Aufgaben wahrnehme.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Evaluierung sind neben exzellenten wissenschaftlichen Leistungen auch eine überregionale Bedeutung und ein gesamtstaatliches wissenschaftspolitisches Interesse an der Forschungsarbeit des jeweiligen Instituts. „Wir freuen uns sehr über die positive Bewertung unserer Arbeit: Sie würdigt unsere strategische Weiterentwicklung, unter anderem die systematische Einbeziehung innergesellschaftlicher Konflikte und Problemlagen in unsere Forschungs- und Beratungsarbeit. Auch unsere Pläne, die naturwissenschaftliche und technische Friedens- und Konfliktforschung weiter auszubauen, wurden nachdrücklich befürwortet. Das bestätigt uns darin, dass wir das Institut in die richtige Richtung steuern“, so Prof. Nicole Deitelhoff, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der HSFK.
Auch Ayse Asar, Staatssekretärin im Wissenschaftsministerium des Landes Hessens, freut sich mit der HSFK über die erfolgreiche Evaluierung: "Die HSFK untersucht seit 50 Jahren, wie Konflikte entstehen und wie sie sich möglichst ohne den Einsatz von Gewalt lösen lassen - ein Forschungsfeld, das wie kaum ein anderes mit seinen Ergebnissen Leid und Not verhindern kann. Ich freue mich, dass mit der HSFK eines der heute führenden Friedensforschungsinstitute Europas seinen Sitz in Hessen hat. Ich gratuliere zur erfolgreichen Bewertung durch die Leibniz-Gemeinschaft und auch zum 50-jährigen Bestehen. Die coronabedingt verschobenen Feiern dazu werden im kommenden Jahr nachgeholt; das Motto, Frieden fängt bei uns an' gilt zeitlos."
In seiner Stellungnahme hebt der Senat der Leibniz-Gemeinschaft hervor, dass das Institut seit der letzten Evaluierung 2012 sein wissenschaftliches Konzept sehr überzeugend ausgeweitet habe. Frieden werde nun als Prozess abnehmender Gewalt, zunehmender sozialer Sicherheit und politischer Freiheit im internationalen System und in den einzelnen Gesellschaften in den Blick genommen. Der Senat begrüßt, dass die HSFK ihre disziplinäre und methodische Erweiterung künftig noch vertiefen möchte. Die Leitung und die Gremien der HSFK hätten darüber hinaus eine grundlegende Empfehlung des Wissenschaftsrats vom Juli 2019 aufgegriffen, die naturwissenschaftliche und technische Friedens- und Konfliktforschung in Deutschland auszubauen. Es wird nachdrücklich befürwortet, die Themen „Digitalisierung, künstliche Intelligenz und Rüstungskontrolle“, „Umwelt und Konflikt“ sowie „Pandemien, Bio-Waffen und Globale Gesundheit“ in die Arbeit des Instituts aufzunehmen.
Die Senatsstellungnahme finden Sie im Wortlaut auch auf den Internetseiten der Leibniz-Gemeinschaft unter https://www.leibniz-gemeinschaft.de/fileadmin/user_upload/Bilder_und_Downloads/Ü...
Hintergrund
Jede Leibniz-Einrichtung wird regelmäßig extern evaluiert, spätestens alle sieben Jahre. International ausgewiesene Sachverständige, die durch schriftliche Unterlagen und bei einem in der Regel zweitägigen Institutsbesuch informiert werden, bewerten die Leistungen und Strukturen jeder Einrichtung. Die Ergebnisse der Begutachtung werden in einem Bewertungsbericht festgehalten, zu dem das evaluierte Institut Stellung nehmen kann. Auf dieser Grundlage verabschiedet der Senat der Leibniz-Gemeinschaft eine wissenschaftspolitische Stellungnahme, die in der Regel Empfehlungen zur weiteren Förderung der Leibniz-Einrichtung enthält. Diese Senatsstellungnahme dient der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) zusammen mit den Stellungnahmen der zuständigen Ressorts des jeweiligen Bundeslands und des Bundes als Grundlage zur Überprüfung der Fördervoraussetzungen. Alle an der Bewertung und Beurteilung beteiligten Gremien sind ausschließlich mit Personen besetzt, die nicht an Leibniz-Einrichtungen tätig sind.
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