Wissenschaft und Forschung leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Bewältigung der großen globalen Herausforderungen. Gleichzeitig steht die europäische Wissenschaft in vielen wichtigen Forschungs- und Technologiefelder unter enormen internationalen Wettbewerbsdruck. Vor diesem Hintergrund fordern die deutschen Länder eine Erneuerung und Weiterentwicklung des Europäischen Forschungsraums (EFR).
Mit einem umfangreichen, vom Bundesrat am 18. September 2020 verabschiedeten Forderungskatalog zur Weiterentwicklung des Europäische Forschungsraums wollen (BR-Drs. 494/20) die Länder die überfällige Diskussion über die Grundlagen, Aufgaben und Perspektiven der europäischen Forschungs- und Innovationspolitik anstoßen. Europäische Forschungspolitik darf nicht auf ein Förderprogramm (Horizont Europa) reduziert werden. Der EFR muss vielmehr als ein konzeptioneller Rahmen zur umfassenden und strategischen Stärkung von Wissenschaft, Forschung und Innovation innerhalb Europas verstanden werden.
In einer gemeinsamen Veranstaltung aller 16 Bundesländer mit dem Titel „Universites as a key element of the European Research Area“ am 28.09.2020 in Brüssel und Berlin werden die Länder, vertreten durch die Wissenschaftsministerinnen Frau Pfeiffer-Pönsgen (Nordrhein-Westfalen) und Frau Martin (Mecklenburg-Vorpommern) ihre Forderungen der EU-Kommission übergeben.
Niedersachsens Wissenschaftsminister Thümler: „Unsere Hochschulen sind die Motoren für Forschung und Innovation in Europa. Die großen Herausforderungen der Zukunft wie der Klimawandel, die Sicherung unseres Wohlstandes oder die aktuelle Bekämpfung der COVID-19-Pandemie sind nur durch den wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt in einem gemeinsamen Europäischen Forschungsraum zu lösen. Hierfür sind die Hochschulen mit ihren europaweiten Netzwerken und ihrer regionalen Verankerung die zentralen Triebkräfte. Stärken wir ihre Rolle in Europa, leisten wir gleichzeitig einen wichtigen Beitrag, um das Innovationspotenzial in den Regionen zu mobilisieren und die Technologieentwicklung in Niedersachsen voranzubringen.“
Die acht Kernbotschaften der Länder sind:
1. Die Hochschulen müssen in den Mittelpunkt des EFR gerückt werden. Hochschulen sind entscheidende Träger von Forschung, Bildung, Innovation und Kultur. Sie sind Dreh- und Angelpunkte des europäischen Wissenschaftssystems stellen einen wichtigen Transmissionsriemen zur Umsetzung des EFR dar. Seine Revitalisierung muss daher mit einer Stärkung der Hochschulen einhergehen. Aus Sicht der Länder erfordert dieses Ziel die langfristige strategische Förderung von Hochschulen im EFR.
2. Die Länder fordern 120 Milliarden Euro für das zukünftige EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“. Wissenschaft bedarf einer angemessenen Finanzierung. Die Länder sehen die vom Europäischen Rat vorgeschlagene Mittelausstattung für die EU-Programme „Horizont Europa“ und ERASMUS+ kritisch. Sie fordern eine spürbare Aufstockung der Budgets und unterstützen die Forderung des Europäischen Parlaments nach einem Forschungs-Budget von 120 Mrd. Euro für „Horizont Europa“, damit wissenschaftliche Projekte und Verbünde mit europäischem Mehrwert angemessen gefördert werden können. Ohne ein adäquates und zukunftsfähiges Budget kann „Horizont Europa“ keine Impulse für die Weiterentwicklung des EFR geben.
3. Für eine wertegebundene Wissenschaft in Zeiten von Fake-News: Wissenschaft in Europa ist eng an die Grundwerte gebunden, die die EU konstituieren. Vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Globalisierung, einer zunehmenden politischen Einflussnahme auf die Wissenschaft in großen Teilen der Welt, Tendenzen eines verstärkten Nationalismus innerhalb und außerhalb Europas bleiben diese Werte auch bei einer neuen Impulssetzung für den EFR konstitutiv. Für die Wissenschaft in Europa sind die Freiheit von Forschung und Lehre und ein hohes Maß an institutioneller Unabhängigkeit, wie sie in Deutschland grundgesetzlich verankert ist, essentiell.
4. Niederschwellige Förderformate: Die erfolgreiche Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraumes hängt maßgeblich davon ab, inwieweit es gelingt, Personen und Institutionen vor Ort einzubinden. Hierfür bedarf es konkreter Partizipationsangebote. Die Länder plädieren dafür, die Förder- und Unterstützungsformate vielfältig und variabel zu gestalten. Neben der Förderung von übergreifende Initiativen und großen Konsortien ist es notwendig, in gleicher Weise auch niedrigschwellige Fördermöglichkeiten für Forschung und Innovation zu schaffen gemäß dem Motto „small ist beautiful and necessary“.
5. Mehr Mobilität fördern: Die Länder fordern innovative, niedrigschwellige und flexible Austauschformate, um die Mobilität für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Erfahrungs- und Karrierestufen und des administrativen Personals an Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu erhöhen und einen tatsächlich wechselseitigen Austausch im EFR zu erreichen (brain circulation). Hierfür ist eine aufwachsende finanzielle Ausstattung der europäischen Programme zur Mobilitätsförderung, wie zum Beispiel ERASMUS+ oder die Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen, notwendig. Auch eine verstärkte Öffnung nationaler oder regionaler Forschungsförderinstrumente um europäische Mobilitätsfenster wäre denkbar.
6. Exzellenz und Kohäsion: Nur wenn alle in Europa vorhandenen wissenschaftlichen Potentiale ausgeschöpft werden, kann die EU im globalen Wettbewerb bestehen. Eine Verringerung der aktuell vorhandenen ungleichen Beteiligung unterschiedlicher Regionen an Forschung und Innovation ist daher unabdingbar. Der Bundesrat empfiehlt, die Verwirklichung des EFR als gezielte Kombination von Exzellenz und Kohäsion zu verstehen, ohne dass diese Prinzipien sich wechselseitig ausschließen würden. Im Sinne einer verteilten Exzellenz ist vielmehr sowohl auf eine umfangreiche Förderung wissenschaftlicher Exzellenz als auch auf eine gezielte Unterstützung bislang weniger forschungsstarker Regionen zu achten.
7. Gleichstellung, Innovation und aktive Bürgerbeteiligung als konstitutive Elemente des EFR stärken: Die Länder fordern einen ganzheitlichen Innovationsbegriff, der auch die soziale Dimension von Innovationen im Zuge der Verwirklichung des EFR berücksichtigt. Zur Unterstützung der gesellschaftlichen Wertschätzung und Akzeptanz von Forschungs- und Innovationsprozessen bedarf es zudem der Verbesserung des Dialogs und der Interaktion mit den Bürgerinnen und Bürgern. Außerdem muss sichergestellt sein, dass innerhalb des EFR kein Geschlecht, keine geographische, kulturelle, staatliche oder soziale Abstammung, Sprache, religiöse oder politische Überzeugung oder gesundheitliche Situation von Menschen diskriminiert wird.
8. Rolle der Regionen im EFR ausbauen: Die Länder begrüßen den Ansatz der EU-Kommission die Regionen und die Wissenschaft auf europäischer Ebene stärker in die Governance-Strukturen des EFR einzubinden. Sie fordern daher die Bundesregierung auf, die föderalen Zuständigkeiten für Wissenschaft und Forschung stärker in der deutschen Delegation abzubilden.
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http://Link zur BR-Drs. 494 /20
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0401-0500/494-20.pdf;jsessi...
Criteria of this press release:
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interdisciplinary
transregional, national
Research projects, Science policy
German
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