„Wir stoßen an unsere Belastungsgrenze!“, schallt es aus den Kliniken in Corona-Hot-Spots. Daher wird die Forderung immer lauter: Die Krankenhäuser in stark belasteten Regionen müssen unverzüglich von der Politik aufgefordert werden, plan- und verschiebbare stationäre Eingriffe je nach Belastungssituation zu reduzieren bzw. einzustellen. Nur dann ist es möglich, kurzfristig weiteres Personal für die Versorgung akut und kritisch erkrankter Patienten einzusetzen.
Ohne diese zusätzliche Unterstützung ist die Belastungsgrenze insbesondere auf vielen Intensivstationen schon bald überschritten, erklären gemeinsam der Marburger Bund sowie die Intensivmedizinischen Fachgesellschaften, die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), die Deutsche Gesellschaft für Anaesthesiologie und Intensivmedizin (DGAI), die Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) und die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN).
Derzeit sind die Budgetverantwortlichen in den Kliniken nicht bereit, verschiebbare Eingriffe zurückzustellen. Deswegen lautet die gemeinsame Forderung an die Politik:
1. In allen Bundesländern mit hohem Infektionsgeschehen muss die Politik jetzt verordnen, dass aus medizinischer Sicht verschiebbare stationäre Eingriffe je nach Belastungssituation zu reduzieren bzw. zurückzustellen sind.
2. Die dadurch entstehenden Erlösausfälle müssen gegenfinanziert werden. Die Krankenhäuser müssen in jedem Monat mindestens ein Zwölftel der Erlöse des Vorjahres erhalten, solange die regionale Inzidenz bei 100 Fällen pro 100.000 Einwohner/7 Tage liegt.
„Wir brauchen jetzt ein klares Signal der Politik, dass die enorme Belastung des Krankenhauspersonals gesehen wird und Konsequenzen daraus gezogen werden. Wenn wir jetzt nichts ändern können, wird bald in einigen Regionen Deutschlands die Versorgung aller Patienten nicht mehr sicherzustellen sein. Die Zeit drängt!“, mahnen Dr. med. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bunds, DIVI-Präsident Prof. Dr. med. Uwe Janssens, DGAI-Präsident Prof. Dr. med. Rolf Rossaint, DGIIN-Präsident Prof. Dr. med. Stefan John und DGINA-Präsident Martin Pin.
Kontakt:
Nina Meckel
Pressesprecherin der DIVI
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Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V.
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Sitz: Berlin – Vereinsregister: Amtsgericht Düsseldorf, VR 5548
Die 1977 gegründete Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ist ein weltweit einzigartiger Zusammenschluss von mehr als 3.500 persönlichen Mitgliedern und 19 Fachgesellschaften aus Anästhesiologie, Chirurgie, Innerer Medizin, Kinder- und Jugendmedizin sowie Neurologie und Neurochirurgie. Ihre fächer- und berufsübergreifende Zusammenarbeit und ihr Wissensaustausch machen im Alltag den Erfolg der Intensiv- und Notfallmedizin aus. Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 und ist damit ein nicht-wirtschaftlicher Verein gemäß § 21 ff BGB. Mehr über die DIVI im Internet: www.divi.de
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