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02/12/2004 11:06

Fachtagung zu neuen Fallpauschalen in Krankenhäusern

Dr. Olaf Kaltenborn Kommunikation und Marketing
Private Universität Witten/Herdecke gGmbH

    Wittener Institut für Pflegewissenschaft mit ersten Forschungsergebnissen am 13. Februar 2004

    Zu den Neuerungen im deutschen Gesundheitssystem, die in diesem Jahr in Kraft getreten sind, gehört auch die Einführung von Fallpauschalen für die Behandlung von Patienten in Krankenhäusern. Welche Folgen das neue Kostenerstattungsprinzip - auch DRG genannt - für die Patientenversorgung und die Arbeit der Pflegenden hat, thematisiert das Institut für Pflegewissenschaft der Universität Witten/Herdecke auf der Fachtagung "DRG und Pflege" am Freitag, 13. Februar von 10 bis 16 Uhr im Richtersaal des Institutsgebäudes an der Stockumer Straße 10 in 58453 Witten.

    Dem DRG Kostenerstattungskonzept liegt die Annahme zugrunde, dass bei gleicher medizinischer Diagnose der Pflegeaufwand pro Patient ebenfalls gleich ist. Diese Annahme ist in Deutschland bisher weder in der Praxis noch durch wissenschaftlich fundierte Forschungsprojekte begründet. Das Institut für Pflegewissenschaft hat im Jahr 2003 mit zwei Forschungsprojekten einen ersten Schritt initiiert, um der Pflegepraxis in den Krankenhäusern wissenschaftlich fundierte Daten an die Hand zu geben. Gemeinsam mit dem St. Antonius Krankenhaus in Wuppertal, dem Klinikum Dortmund, dem Universitätsklinikum Frankfurt/Main, den Horst Schmidt Kliniken in Wiesbaden und dem Klinikum der Universität München wurde u.a. eine Studie zum Thema "Die Einführung der DRGs und ihre Folgen für die Aufgaben der Pflegenden" durchgeführt. Erste Ergebnisse werden auf der Tagung mit einem Fachpublikum diskutiert.

    Das neue Kostenerstattungsprinzip gilt seit dem 1. Januar 2004. Wurde bisher von den Krankenkassen in der Mehrheit der Fälle nach den Aufenthaltstagen der Patienten im Krankenhaus abgerechnet, so wird in Zukunft die Erstattung der Kosten pro Patient nach der jeweiligen medizinischen Diagnose der Patienten erfolgen. Basis der Kostenerstattung sind also zukünftig so genannte Fallpauschalen basierend auf medizinischen Diagnosen, gewichtet mit dem Schweregrad der Krankheit, Alter des Patienten und den zur Erstattung anerkannten Zusatzleistungen. Die Fallpauschalen werden nach australischem und amerikanischem Vorbild "Diagnosis Related Groups" (DRG) genannt.

    Kontakt: Nicole Schneider (Sekretariat), 02302/669-358


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    Criteria of this press release:
    Medicine, Nutrition / healthcare / nursing
    transregional, national
    Miscellaneous scientific news/publications, Research results, Scientific conferences
    German


     

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