Die zunehmende Bedeutung von Wettbewerb und Profilbildung in der Hochschulentwicklung macht eine möglichst weitgehende eigene Qualitätsverantwortung in Forschung und Lehre notwendig. Dazu gehört an herausragender Stelle, dass die Hochschulen die Auswahl und Zulassung von Studienbewerberinnen und -bewerbern selbst definieren und organisieren können. Dies betonte der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) in einem Beschluss vom 10. Februar 2004.
Der Senat legte ein Konzept für die künftige Hochschulzulassung vor. Dieses soll einerseits dazu beitragen, die Zahl der Studienabbrecher zu senken, indem sich die Zulassung stärker an den Erfordernissen des jeweiligen Studienangebots orientiert. Andererseits soll es eine Überforderung der Hochschulen verhindern, indem der notwendige Personalaufwand überschaubar bleibt. Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) könnte zu diesem Zweck zu einer Serviceeinrichtung für die Hochschulen umgebaut werden.
Der Vorschlag der Hochschul-Vertreter sieht im wesentlichen vor, dass nur noch 15 Prozent der Studienplätze vorab für besondere Fälle (Vorabquote) reserviert werden. Von den restlichen Plätze sollen zehn Prozent nach der Abiturdurchschnittsquote vergeben werden, die übrigen nach Auswahlkriterien und -verfahren, die die Hochschulen selbst festlegen können.
http://www.hrk.de/beschluesse/3951.htm
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