Der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat nochmals die Bedeutung der Reform des Urhaberrechts mit der Entfristung der Regelungen zur Wissenschaft unterstrichen. Der Wissenschaftsstandort Deutschland werde insbesondere durch die Entfristung dauerhaft gestärkt. Für die Wende hin zu wissenschaftsadäquaten Verbesserungen beim Urheberrecht während der Beratungen im Bundestag sei den engagierten Parlamentarierinnen und Parlamentariern sehr zu danken.
HRK-Präsident Prof. Dr. Peter-André Alt: „Für die Hochschulen und die Wissenschaft insgesamt wird endlich Rechts- und Planungssicherheit hergestellt. Dennoch bleiben noch Fragen offen und Forderungen der Wissenschaft unerfüllt. Der Aufgabe, auch die weiter bestehenden problematischen Regelungen zu beseitigen oder anzupassen, muss sich die Politik in der nächsten Legislaturperiode zuwenden.“
Weiterhin regelungsbedürftig sei unter anderem die Nutzbarkeit von Zeitungen und Kioskzeitschriften. Lernende müssten für ihr Studium auch umfassend auf Quellen außerhalb der wissenschaftlichen Fachzeitschriften zugreifen können. Die Nutzungsbeschränkung auf 15 Prozent eines Werkes müsse auf mindestens 30 Prozent angehoben werden.
Die gesetzlich erlaubten Nutzungen für Unterricht und Lehre sowie für die wissenschaftliche Forschung werden durch die Novellierung vollständig entfristet. Dies und die Entfristung der Regelungen für die wissenschaftliche Forschung sowie Text und Data Mining sind für die Hochschulen grundlegend. Mit der Urheberrechtsnovelle wird eine Forschungsklausel eingeführt. Sie ermöglicht Forscherinnen und Forschern den Zugang zu Daten der Diensteanbieter, d. h. auch von Sozialen Medien oder Upload-Plattformen, die sie für ihre wissenschaftliche Forschung benötigen.
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