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06/15/2021 13:19

Radon am Arbeitsplatz – so schützen Sie Ihre Beschäftigten.

Aréne Julia Herbst Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation
Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen

    Es ist unsichtbar sowie geruchs- und geschmacklos, kann aber in hohen Konzentrationen zur Gesundheitsgefahr werden: Das radioaktive Edelgas Radon entsteht auf natürliche Weise durch den Zerfall von Uran im Boden und kommt überall vor. Hält man sich über längere Zeit in Räumen mit hohen Radonkonzentrationen auf, erhöht sich das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. Das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung stärken den Schutz von Beschäftigten vor zu hohen Radonkonzentrationen an Arbeitsplätzen.

    An allen Arbeitsplätzen, bei denen von Natur aus besonders häufig erhöhte Radonkonzentrationen in der Luft auftreten können muss zum Schutz der Beschäftigten die Radonkonzentration gemessen werden. Dazu zählen Arbeitsplätze in untertägigen Bergwerken, Besucherbergwerken, in Schächten und Höhlen, in Radonheilbädern und Radonheilstollen sowie in Anlagen zur Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung.

    Radon gelangt häufig über undichte Stellen in Fundament oder Kellermauern, aber auch durch Kabel-und Rohrdurchführungen direkt aus dem Boden ins Gebäude. Mit sogenannten Exposimetern kann die Messung einfach und kostengünstig durchgeführt werden. Wichtig: Die Exposimeter müssen von einer Messstelle bezogen werden, die nach § 155 Strahlenschutzverordnung durch das Bundesamt für Strahlenschutz anerkannt ist.

    Schutzmaßnahmen müssen nicht aufwendig oder teuer sein.

    Für die Radonkonzentration an Arbeitsplätzen gilt ein Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Wird ein höherer Wert gemessen, müssen innerhalb von 30 Monaten Reduzierungsmaßnahmen und eine Erfolgskontrolle durchgeführt werden.

    Es gibt verschiedene, z. T. einfache und kostengünstige Maßnahmen, die Radonkonzentration in Innenräumen zu senken. Neben regelmäßigem und intensivem Lüften können bauliche Maßnahmen bei stark erhöhten Radonwerten helfen. Der Erfolg der durchgeführten Maßnahmen muss durch eine weitere Messung an den betroffenen Arbeitsplätzen überprüft werden.

    Neue Internetseite der Zentralen Radonstelle Nordrhein-Westfalen.

    Weitere Informationen finden Sie im Informationsflyer „Radon am Arbeitsplatz. Informieren – messen – schützen.“ sowie auf der neuen Internetseite der Zentralen Radonstelle Nordrhein-Westfalen unter:

    www.radon.nrw.de


    More information:

    http://www.radon.nrw.de


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    Das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung stärken den Schutz von Beschäftigten vor zu hohen Radonkonzentrationen an Arbeitsplätzen.
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    Criteria of this press release:
    Journalists
    Nutrition / healthcare / nursing
    transregional, national
    Transfer of Science or Research
    German


     

    Das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung stärken den Schutz von Beschäftigten vor zu hohen Radonkonzentrationen an Arbeitsplätzen.


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