23/98 20.11.1998
Fünf Jahre Erfahrungen mit Freisetzungen von gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland
Anfängliche Befürchtungen, daß bei Freilandversuchen ein erhöhtes Ausbreitungspotential gentechnisch veränderter Pflanzen und damit verbundene Risiken bestehen, haben sich bei den bisherigen Versuchen nicht bewahrheitet. Die mit der steigenden Anzahl der Versuche in Deutschland, der Europäischen Union und im weiteren Ausland gewachsenen Erfahrungen erlauben es, vorsorgliche Begrenzungsmaßnahmen schrittweise zu reduzieren. Abstriche an der Sicherheit, dem Schutz der Gesundheit und der Umwelt müssen deshalb keinesfalls gemacht werden. Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Kulturpflanzen können heute unter Bedingungen durchgeführt werden, die der landwirtschaftlichen Praxis nahekommen. Das ist notwendige Voraussetzung für die Prüfung verbesserter Sorten, wie sie mit Hilfe gentechnischer Verfahren gezüchtet werden können, die dann in der Landwirtschaft angebaut und dem Verbraucher angeboten werden können.
Dies wurde in einer Reihe von Vorträgen deutlich, die anläßlich eines Fachgesprächs "Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland - Erfahrungen und gegenwärtige Praxis" gehalten wurden. Das Robert Koch-Institut hatte hierzu Vertreter der weiteren an den Genehmigungsverfahren beteiligten Bundesbehörden eingeladen. Außerdem waren die für die Überwachung von Freisetzungen zuständigen Landesbehörden, das Bundessortenamt, die wichtigsten Betreiber von Freisetzungen sowie Mitglieder der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) bei dem Gespräch vertreten. Die Veranstaltung, die vor kurzem am RKI stattfand, gab Gelegenheit zu einem Austausch über die gesammelten Erfahrungen und Erkenntnisse sowie zum gegenwärtigen Stand von Freisetzungen gentechnisch veränderter Pflanzen in Deutschland.
Der erste Freilandversuch mit gentechnisch veränderten Petunien wurde bereits 1989 genehmigt und 1990 durchgeführt. Seit dem 1.7.1990 sind Genehmigungsvoraussetzungen und Verfahren durch das Gentechnikgesetz geregelt. Das Robert Koch-Institut ist die zuständige Genehmigungsbehörde.
1993 folgten die ersten experimentellen Freisetzungen mit gentechnisch veränderten landwirtschaftlichen Kulturpflanzen, Kartoffeln und Zuckerrüben, an zwei Standorten in Bayern und Niedersachsen. Mittlerweile hat die Anzahl solcher Versuche erheblich zugenommen. In der Vegetationsperiode 1998 wurden an mehr als 110 Orten in Deutschland gentechnisch veränderte Pflanzen im Rahmen von Freisetzungen angebaut.
+ + + Ende RKI-P + + +
Criteria of this press release:
Biology, Information technology
transregional, national
Research projects
German
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