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04/28/2004 12:09

Zuständigkeit für Agro-Gentechnik ans BfN übertragen

Franz August Emde Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesamt für Naturschutz

    Zuständigkeit für Agro-Gentechnik ans BfN übertragen

    BfN-Präsident Hartmut Vogtmann:
    "Anwendung des Vorsorge-Prinzips wird Leitlinie des BfN bei Agro-Gentechnik"
    "Auswirkungen auf die Natur müssen durch Monitoring überprüft werden"

    Bonn, 28.4.2004: Bei Freisetzungs- und Vermarktungsanträgen von gentechnisch veränderten Organismen wird das Bundesamt für Naturschutz (BfN) insbesondere die Auswirkungen auf den Naturhaushalt in den Mittelpunkt seiner Risikobewertung stellen. Hierbei werden u.a. die Veränderungen in der Biologischen Vielfalt in Agrarökosystemen und im Naturhaushalt (z.B. Nahrungskettengefüge / Ausbreitungsverhalten), Auskreuzungen in Wildverwandte und Lebensdauer der Transgene in der Umwelt untersucht. "Da vor allem langfristige Auswirkungen auf Natur und Umwelt weder im Labor noch bei begrenzten Freisetzungsversuchen ausreichend erfasst werden können, schreibt die EU-Richtlinie ein Monitoring nach dem Inverkehrbringen vor. Das Vorsorgeprinzip nimmt also auch bei der Agro-Gentechnik eine zentrale Rolle ein. Seine Anwendung ist insgesamt ein zentrales Element der internationalen und auch deutschen Umweltpolitik. Es ist zudem ein ökonomisch effizientes Instrument, um Schäden und Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden," erklärte Professor Dr. Hartmut Vogtmann, Präsident des Bundesamtes für Naturschutz, heute in Bonn. Zur Vorsorge und zur Sicherstellung der Wahlfreiheit von Landwirten und Verbrauchern gehöre es nach Ansicht des BfN auch, die Schwellenwerte für gentechnisch verändertes Saatgut an der Nachweisgrenze festzulegen.

    "Schädigt Bt-Mais Schmetterlingspopulationen? Welche Auswirkungen wird der Anbau von herbizidresistenten Pflanzen auf die Vielfalt der Ackerbegleitkräuter am Feldrand haben? Sind Naturschutzgebiete besonders gefährdet? Diese und ähnliche Fragen wird das BfN in Zukunft im Rahmen von Genehmigungsanträgen zu prüfen haben," sagte BfN-Präsident Hartmut Vogtmann.

    Die EU-Richtlinie (2001/18/EG) regelt das Verfahren der Freisetzung und des Inverkehrbringens von gentechnisch veränderten Organismen. Mit dem derzeit diskutierten Entwurf des Gentechnikgesetzes soll diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang appellierte Vogtmann an den Bundesrat, das Gesetz nicht bis zur Unkenntlichkeit zu ändern: "Die Vorstellungen des Bundesrates widersprechen eindeutig dem Geist der EU-Freisetzungsrichtlinie". Bereits im Vorfeld zu diesem Gesetzentwurf wurde eine veränderte Behördenzuständigkeit festgelegt. Seit dem 1. April ist als neue Bundesoberbehörde im Landwirtschaftsressort das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zuständig. Im Umweltressort ist nunmehr das BfN für alle natur- und umweltrelevanten Fragen von gentechnisch veränderten Organismen zuständig. In zwei neuen Fachgebieten werden Freisetzungs- sowie Vermarktungsanträge bearbeitet, die dafür erforderlichen Bewertungen erstellt und die vorgelegten Monitoringpläne bewertet.

    Daneben hat das BfN ein Kompetenzzentrum Gentechnik eingerichtet. In diesem Kompetenzzentrum ist der spezifische Sachverstand des BfN konzentriert, der eine wichtige Voraussetzung für die Bewertung der Umweltwirkungen von GVOs sowie zur Begutachtung der vorgeschriebenen Monitoringpläne ist.

    Die EU-Richtlinie verpflichtet die Antragsteller zu einem spezifischen GVO-Monitoring der einzelnen transgenen Nutzpflanzen nach dem Inverkehrbringen. Die EU will dabei auch, dass im Rahmen einer allgemeinen Beobachtung unerwartete und problematische Effekte eines großflächigen Anbaus transgener Pflanzen möglichst frühzeitig erkannt werden können. Grundlage dafür wird ein Monitoring sein, das möglichst an bereits bestehende Umweltbeobachtungsprogramme angekoppelt werden soll. Der Antragsteller muss bei Genehmigungsanträgen entsprechende Pläne mit einreichen.

    Am 18. April sind zusätzlich neue EU-Verordnungen zur Zulassung und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln sowie zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von GVO in Kraft getreten. Damit ist sichergestellt, dass Landwirte und VerbraucherInnen in vielen Fällen erkennen können, wenn sie "Gentechnik" einkaufen. Die Neufassung des Rechtsrahmens auf EU-Ebene wird aber auch zum Anlass genommen, jetzt transgene Pflanzen für eine Vermarktung genehmigen zu lassen. In diesem Fall ist das BfN mit seiner speziellen Kompetenz gefordert, wenn es um die Bewertung der Umweltwirkungen sowie der Einflüsse auf die Biodiversität und auf die Landschaft geht.

    Weitere Informationen zum Thema Agro-Gentechnik erhalten Sie im Pressereferat des BfN (0228/8491-280) oder im Internet unter www.BFN.DE

    Hinweis:
    Abenteuer Natur in Deutschland,16. September bis 3. Oktober: Vom Watzmann bis zum Kap Arkona, weitere Infos unter www.naturathlon.de


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    Criteria of this press release:
    Biology, Environment / ecology, Oceanology / climate, Zoology / agricultural and forest sciences
    transregional, national
    Organisational matters, Research projects
    German


     

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