Der Akkreditierungsrat ist am 09./10.06.2022 zu seiner 113. Sitzung zusammengekommen.
In Hinsicht auf die Corona-Pandemie begrüßt der Akkreditierungsrat, dass mit dem Wegfall entgegenstehender gesetzlicher Bestimmungen überwiegend wieder zu den Vor-Ort-Begehungen in Akkreditierungsverfahren zurückgekehrt wird. Der Akkreditierungsrat hat beschlossen, dass ab dem Sommersemester 2023 Begehungen im Regelfall wieder vor Ort stattfinden sollen.
Des Weiteren hat der Akkreditierungsrat einen Beschluss zu „Anforderungen an die Veröffentlichungspraxis systemakkreditierter Hochschulen“ getroffen, der u.a. auf die Qualitätsberichte zu den intern akkreditierten Studiengängen eingeht sowie Hinweise zu deren Erstellung gibt.
Darüber hinaus hat der Akkreditierungsrat die Zulassungen der Akkreditierungsagenturen AQAS und ZEvA auf Basis ihrer Registrierung im EQAR beschlossen. Die EQAR-Registrierung läuft für AQAS bis zum 31.12.2027 und für die ZEvA bis zum 30.09.2026.
Zur 113. Sitzung lagen 154 Anträge auf Programmakkreditierung zur Entscheidung vor, die aufgrund von Bündelungen insgesamt 404 Studiengänge umfassten. Ferner hat sich der Akkreditierungsrat mit fünf Anträgen auf Systemakkreditierung befasst, so dass insgesamt 159 Anträge zur Entscheidung vorlagen. Alle vorgelegten Anträge wurden behandelt, zwei Studiengänge innerhalb von Bündelanträgen wurden negativ beschieden. Die Beschlüsse fasste der Rat im anschließenden Umlaufverfahren.
Der Akkreditierungsrat ist das zentrale Beschlussgremium der Stiftung Akkreditierungsrat. Die Stiftung mit Sitz in Bonn wurde von den 16 Bundesländern eingerichtet und mit der Organisation des deutschen Akkreditierungssystems beauftragt. Seit Inkrafttreten des Staatsvertrags zum 01.01.2018 besteht die Hauptaufgabe darin, Entscheidungen über Programm- und Systemakkreditierungen sowie über alternative Verfahren zu treffen
Weitere Informationen:
Stiftung Akkreditierungsrat
Dr. Olaf Bartz
Geschäftsführer
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53113 Bonn
Tel: (0228) 338306-0
Fax: (0228) 338306-79
bartz@akkreditierungsrat.de
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German
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