Vorschläge zu Leistungsgruppen und Strukturanforderungen für die Krankenhausversorgung
Berlin – 80 Fachgesellschaften der AWMF haben sich an einer Initiative der Ad-hoc-Kommission Versorgungsstrukturen der AWMF beteiligt. Zur Ausgestaltung der von der Regierungskommission vorgeschlagenen Leistungsbereiche und Leistungsgruppen zur Krankenhausreform wurden Ergänzungen, Zusammenführungen sowie strukturelle Anforderungen formuliert. Vielfach fand dabei ein interdisziplinärer Austausch über die notwendigen Strukturen statt.
Die Fachgesellschaften in der AWMF unterstützen damit die geplante Krankenhausreform mit der künftigen Vergütung in Leistungsgruppen und einem festen Anteil an Vorhaltekosten.
Die Ad-hoc-Kommission hat heute die ersten Ergebnisse der Ausarbeitung an das BMG und an die Regierungskommission übergeben. Dazu gehört auch ein Vorschlag für eine Definition von Fachkliniken, der den Verantwortlichen in den Ländern als Hilfestellung dienen kann. Die wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften legen großen Wert auf interdisziplinäre und interprofessionelle Strukturen für eine gute Zusammenarbeit sowie auf bewährte Qualitätsanforderungen, wie z.B. der zertifizierten Zentren für die Versorgung von Patient*innen mit Krebserkrankungen oder der Traumazentren in der Unfallchirurgie. Im Vordergrund steht eine patientenorientierte, wissenschaftlich fundierte und ressourcenbewusste Versorgung.
Die Einteilung der Krankenhäuser in drei Versorgungsstufen wird von der Mehrheit der Fachgesellschaften als positiv bewertet. Einzelne Fachgebiete sind nicht berücksichtigt (z. B. Psychiatrie). Es ist noch zu klären, an welchen Strukturen die Versorgungsstufen genau festgemacht werden und ob einzelne Abteilungen eines Krankenhauses davon abweichend zugeordnet werden können. So ist z.B. die Pädiatrie als eigenes Fachgebiet nicht überall sachgerecht in das Gesamtkonzept eines Allgemeinkrankenhauses einzugliedern. Über die verschiedenen Leistungsgruppen könnten Abteilungen und Krankenhäuser eindeutig charakterisiert werden.
Bei der von der Regierungskommission vorgeschlagenen Versorgungsstufe 1 mit integrierter ambulanter und stationärer Versorgung und einer ersten Notfallstufe sind noch viele Fragen offen. Die Überwindung der Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung, die personelle Ausstattung und die Festlegung der Verantwortlichkeiten bedürfen einer klaren Ausgestaltung. Die AWMF und die in ihr zusammengeschlossenen wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften werden sich weiterhin aktiv an der Reform beteiligen.
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