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06/16/2004 16:00

Landtag berät über Hochschulreform-Weiterentwicklungsgesetz (HRWG)

Ralf-Michael Weimar Referat "Presse und Kommunikation"
Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie NRW

    Ministerin Kraft: Neues NRW-Hochschulgesetz stärkt Eigenverantwortung und Gestaltungsfreiheit der Hochschulen - Autonomie Schritt für Schritt

    Das Hochschulreform-Weiterentwicklungsgesetz (HRWG) ist heute in erster Lesung in den Düsseldorfer Landtag eingebracht worden. Mit dem Gesetz führt die nordrhein-westfälische Landesregierung den Weg zu mehr Innovationsfähigkeit, Leistungskraft und Selbstverantwortung konsequent fort. Wissenschaftsministerin Hannelore Kraft betonte bei der Einbringung des Gesetzentwurfes: "Die Novelle des Hochschulgesetzes schafft für jede Hochschule in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, sich künftig den eigenen Maßanzug zu schneidern. Zusammen mit den Hochschulen setzen wir so Autonomie konsequent, aber Schritt für Schritt um."

    Das Land NRW setze sich mit der Hochschulgesetz-Novelle einmal mehr an die Spitze der Entwicklung hin zu leistungsfähigen und wettbewerbsstarken Hochschulen, erklärte Kraft weiter: "Wir sind in den zentralen Punkten der Novelle bundesweit führend: Nirgends sonst gibt ein Flächenland seinen Hochschulen so viele Freiheiten, nirgends sonst ist die Regelungsdichte so funktional und nirgends sonst wird die Hochschulautonomie so ernst genommen."

    Ein Eckpfeiler der Novelle ist die Öffnung der Hochschulbinnenorganisation: Die Hochschulen sollen sich ihre Binnenorganisation selbst maßschneidern können - etwa für die Forschung oder für interdisziplinäre Studiengänge. Auch hier ist Nordrhein-Westfalen bundesweit führend - lediglich Hamburg hat seinen Hochschulen ähnliche Freiräume eingeräumt, dort betrifft die Regelung jedoch nur 6, in NRW 33 Hochschulen. "Wir sind also einmal mehr ein tatkräftiger Motor und bundesweites Vorbild," betonte Kraft.

    Auch für die Berufungen setzt das Gesetz auf Eigenverantwortung: Alle Hochschulen berufen ihre Professorinnen und Professoren künftig selbst. In der Konsequenz wird der Rektor deren Dienstvorgesetzter sein. Das Ministerium ist demnach nur noch in einigen wenigen Sonderfällen zu beteiligen, etwa bei Professuren, die für die Profilbildung der Hochschule von Bedeutung sind. Hier gehen das Hochschulkonzept 2010 und die HG-Novelle Hand in Hand. Kraft: "Eine derart weitreichende Eigenverantwortung der Hochschulen für die Auswahl ihrer Professoren und damit für die Qualität der Lehre und Forschung an der eigenen Hochschule gibt es in keinem anderen Bundesland. Baden-Württemberg hat zwar vor, mit seinem neuesten Gesetzentwurf ebenfalls die Berufung an die Hochschulen zu delegieren, es bleibt dabei aber auf halbem Wege stecken: Das dortige Ministerium behält sich für alle Berufungsfälle das Einvernehmen vor."

    In der Gesetzesnovelle werden außerdem die Qualifikationswege für eine Professur neu geordnet - indem die Juniorprofessur eingeführt wird. Danach ist die Habilitation nicht mehr der Königsweg zur Professur. "Sie wird aus dem Gesetz gestrichen, aber keineswegs abgeschafft, wie von mancher Seite zu hören war," erläuterte Kraft. Wegen der grundgesetzlich garantierten Wissenschaftsfreiheit können die Universitäten zukünftig selbst entscheiden, ob sie weiterhin habilitieren wollen oder nicht. Damit setze Nordrhein-Westfalen auf mehr Offenheit in den Qualifikationswegen zur Professur, so Kraft: "NRW setzt auf Vielfalt, um die Qualität bei der Besetzung von Professuren zu stärken."

    Bei der Internationalisierung seiner Hochschulen setzt NRW seine Vorreiterrolle fort: Vor dem Hintergrund des Bologna-Prozesses sichert der Gesetzentwurf den Umbau des Systems der Studiengänge zu einem ausschließlichen Angebot von Bachelor- und Masterstudiengängen bis zum Wintersemester 2006/2007 (ausgenommen Staatsexamens-Studiengänge). Ab dann dürfen keine Einschreibungen mehr in die alten Diplom- und Magisterstudiengänge erfolgen, diese laufen damit langsam aus. Kraft: "Nordrhein-Westfalen geht den Weg in Richtung der neuen Studienabschlüsse konsequent weiter, denn Bachelor und Master gehört die Zukunft."

    Auch für die Gleichstellung von Frauen und Männern eröffnet NRW neue Wege: Die Hochschulen sollen nicht mehr nur die Aufgabe haben, familien- und kinderfreundlichere Studien- und Arbeitsbedingungen zu schaffen. Vielmehr wurde als bundesweit erstes Hochschulgesetz das NRW-Hochschulgesetz "gegendert", also die Gender-Mainstreaming-Strategie angewendet: Bei allen Vorschriften wurde geprüft, ob sie sich geschlechtsspezifisch unterschiedlich auswirken können und ob und wie dies bereits im Gesetz vermieden werden kann. "Auch die Hochschulen werden sich künftig die Gender-Mainstreaming-Strategie zu eigen machen müssen," forderte die NRW-Wissenschaftsministerin.

    Die Kunsthochschulen erhalten mit diesem Gesetz darüber hinaus den Anschluss an die Entwicklung der übrigen Hochschulen: Um künftig gesetzliche Doppelungen zu vermeiden, werden die Regelungen über die Kunsthochschulen in das Hochschulgesetz eingefügt. Das Kunsthochschulgesetz selbst wird aufgehoben.

    Mit dem Gesetz geht Nordrhein-Westfalen in der Hochschulreform auch in anderen Handlungsfeldern konsequent weiter voran:

    ·Die wissenschaftliche Weiterbildung wird durchgreifend reformiert.
    ·Die Internationalisierung der Hochschulen wird weiter vorangetrieben, indem unter anderem die Auswahl und Betreuung ausländischer Studierender erleichtert wird.
    ·NRW leistet seinen Beitrag zur Deregulierung, indem durch die Reform zwei Gesetze und über 80 Paragraphen aufgehoben werden. Außerdem entfallen 6 Verordnungen.

    Detaillierte Informationen zur Novelle des Hochschulgesetzes finden Sie im Internet unter www.wissenschaft.nrw.de


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    Criteria of this press release:
    interdisciplinary
    transregional, national
    Science policy
    German


     

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