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06/17/2004 11:41

Strafrecht und Strafverfahrensrecht im Entwurf einer Europäischen Verfassung

Charlotte Brückner-Ihl Presse, Kommunikation und Marketing
Justus-Liebig-Universität Gießen

    Dritter Vortrag der Reihe "Forum Juris Internationalis" am 21. Juni 2004

    Die Academia Juris Internationalis Franz von Liszt der Justus-Liebig-Universität Gießen lädt am Montag, 21. Juni 2004, zum dritten Vortrag der Vortragsreihe "Forum Juris Internationalis" ein. Diese Reihe steht in diesem Sommersemester unter dem Oberthema "Verfassungsrechtliche Standortbestimmung in Europa" und soll die Perspektiven des europäischen Integrationsprozesses nach dem gescheiterten Verfassungsgipfel in einer Art Zwischenbilanz thematisieren.

    Den Vortrag zum Thema "Strafrecht und Strafverfahrensrecht im Entwurf einer Europäischen Verfassung" am kommenden Montag hält Prof. Dr. Thomas Weigend, Leiter des Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht an der Universität Köln.

    Der Verfassungsentwurf weist eine Reihe von strafrechtlichen und strafverfahrensrechtlichen Bezügen auf. So legt etwa Artikel 41 fest, dass die Europäische Union einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts bildet und dass dies "durch operative Zusammenarbeit der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten einschließlich der Polizei, des Zolls und anderer auf die Prävention und die Aufdeckung von Straftaten spezialisierter Behörden" verwirklicht werden soll.
    Auch die Charta der Grundrechte, die Teil II des Verfassungsentwurfs bildet, ist hinsichtlich der Aussagen zur Todesstrafe (Artikel II-2), dem Folterverbot (Artikel II-4) und den Grundsätzen der Gesetzmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen (Artikel II-49) von strafrechtlicher Relevanz.
    Besondere Bedeutung kommt Abschnitt IV des III. Teils der Verfassung zu, der überschrieben ist mit "Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen". Diese Zusammenarbeit geht so weit, dass, gemäß Artikel III-172, durch Europäische Rahmengesetze Mindestvorschriften zur Festlegung von Straftaten und Strafen in Bereichen besonders schwerer Kriminalität mit grenzüberschreitender Dimension festgelegt werden können. Derartige Kriminalitätsbereiche sind: Terrorismus, Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern, illegaler Drogenhandel, illegaler Waffenhandel, Geldwäsche, Korruption, Fälschung von Zahlungsmitteln, Computerkriminalität und organisierte Kriminalität.

    Der Vortrag findet wie üblich um 18 Uhr c.t. im Hörsaal 021 im Vorlesungs- und Seminargebäude des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität in 35394 Gießen, Licher Straße 68, statt.

    Kontakt:
    Academia Juris Internationalis Franz von Liszt
    Prof. Dr. Thilo Marauhn, M. Phil.
    Geschäftsführung und Abteilung Internationales Recht
    Prof. Dr. Walter Gropp
    Prof. Dr. Christoph Benicke
    Licher Straße 76
    35394 Gießen
    Telefon: 0641/99-21151/21541
    Fax: 0641/99-21159/21549
    E-Mail: academia@recht.uni-giessen.de


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    Law, Politics
    regional
    Miscellaneous scientific news/publications
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