Mit insgesamt rund 2,1 Millionen Euro fördert das MWK 22 forschungsgeleitete Projekte und Projektverbünde zur Erschließung, Präsentation oder Konservierung von Sammlungsteilen oder Sammlungsbeständen von kleinen kulturgutbewahrenden Einrichtungen.
Kulturelle Schätze erforschen und bewahren: MWK fördert 22 Kooperationsprojekte
Das Land unterstützt kleine kulturgutbewahrende Einrichtungen dabei, kulturelles Erbe in Niedersachsen zu erforschen und den Menschen zugänglich zu machen: Mit insgesamt rund 2,1 Millionen Euro fördert das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) 22 forschungsgeleitete Projekte und Projektverbünde zur Erschließung, Präsentation oder Konservierung von Sammlungsteilen oder Sammlungsbeständen von nichtstaatlichen kulturgutbewahrenden Einrichtungen in kommunaler, gemeinnütziger oder privater Trägerschaft. Die kulturgutbewahrenden Einrichtungen kooperieren dabei jeweils mit einer Einrichtung in staatlicher Grundfinanzierung (das sind beispielsweise Hochschulen, das Landesamt für Denkmalpflege, Landesbibliotheken usw.), mit der zusammen auch die Antragstellung erfolgte.
„Niedersachsen ist geprägt von der einzigartigen naturräumlichen, historisch-politischen und ökonomischen Vielfalt des Landes. Auch viele kleinere Einrichtungen und Organisationen haben es sich zur Aufgabe gemacht, die aus dieser Vielfalt entspringenden kulturellen Schätze für heutige und künftige Generationen sichtbar zu machen und zu bewahren“, so Niedersachsens Minister für Wissenschaft und Kultur Falko Mohrs. „Mit der Förderung unterstützen wir sie dabei. Zugleich ebnen wir ihnen den Weg für Kooperationen, die es den kleineren Einrichtungen ermöglichen, am aktuellen Stand der Forschung teilzuhaben und ihrem Publikum diesen zugänglich zu machen. Forschung und Kultur werden auf diese Weise unmittelbar verknüpft und die kulturelle Überlieferung des Landes weiter gesteigert.“
Das Programm „Pro*Niedersachsen – Kulturelles Erbe – Forschung und Vermittlung in ganz Niedersachsen“ ermöglicht erstmals die Zusammenarbeit von kleineren kulturbewahrenden Einrichtungen mit Partnern in staatlicher Grundfinanzierung aus dem wissenschaftlichen oder kulturellen Bereich. Insgesamt waren 33 Anträge eingegangen. Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgte durch die Empfehlung einer Begutachtungskommission der VolkswagenStiftung. Das Land fördert die Projekte mit bis zu 100.000 Euro für maximal 24 Monate.
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