Nürnberg: Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) begrüßt die Entscheidung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vom 12.09.2023, den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs in der Notfallversorgung vom 06.07.2023 zurückzuweisen. Somit wird die beschlossene Verordnung nicht in Kraft treten.
In einer ausführlichen Stellungnahme werden durch das BMG als Gründe für diese Entscheidung sowohl rechtliche Bedenken und patientengefährdende Auswirkungen angeführt, als auch ein erhöhter administrativer Aufwand und der Einsatz bisher unzureichend evaluierter Instrumente kritisiert.
Der G-BA hatte ein standardisiertes Verfahren zur Einschätzung der Behandlungsdringlichkeit von Hilfesuchenden in Notaufnahmen definiert. Hätte es sich laut Ersteinschätzung um einen medizinischen Notfall gehandelt, sollten Patienten ambulant im Krankenhaus weiterversorgt oder auch stationär aufgenommen werden. Wäre ein sofortiger Behandlungsbedarf nicht angezeigt gewesen, sollte die weitere Versorgung in einer Vertragsarztpraxis erfolgen.
Gerne stehen die Expertinnen und Experten der Sektion Notfallmedizin der DGAI für die Entwicklung geeigneter Konzepte zur Ersteinschätzung beratend und unterstützend zur Verfügung.
https://www.dgai.de/aktuelles/pressemitteilungen/1224-dgai-begruesst-zurueckweis...
Der G-BA hatte ein standardisiertes Verfahren zur Einschätzung der Behandlungsdringlichkeit von Hilf ...
Dr. Christian Hermanns/DGAI
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Der G-BA hatte ein standardisiertes Verfahren zur Einschätzung der Behandlungsdringlichkeit von Hilf ...
Dr. Christian Hermanns/DGAI
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