Klinikum der Universität München erwartet ein Defizit von 77 Millionen Euro - Betroffen vor allem Schwerstkranke
Mit Wirkung ab dem 1.1.2005 soll die stationäre Behandlung in allen deutschen Krankenhäusern mit Fallpauschalen vergütet werden. Die Patienten werden dabei je nach ihrer Erkrankung in bestimmte Gruppen eingestuft. Je schwieriger der Fall innerhalb einer Gruppe, desto weniger kostendeckend gestaltet sich die Vergütung für das behandelnde Krankenhaus. Gerade die schwierigen Fälle sind es jedoch, die in den Kliniken der Maximalversorgung behandelt werden müssen. Wenn am geplanten System der einheitlichen Vergütung für alle Kliniken festgehalten wird, wird es bereits im nächsten Jahr zu einem alarmierenden Defizit bei den Kliniken der Maximalversorgung kommen. Allein das Klinikum der Universität München geht nach vollständiger Umsetzung von einem Minus von 77 Millionen Euro aus.
Das derzeitige Fallpauschalengesetz sieht eine einheitliche Vergütung für alle Kliniken vor, gleichgültig ob Kleinstklinik oder Maximalversorgung. Während die kleineren Kliniken sich auf die Grund- und Regelversorgung beschränken, landen die schwierigeren Fälle in den großen Häusern und Uni-Kliniken. Eine ausreichende Vergütung der medizinischen Spitzenversorgung in Deutschland ist im bisherigen Entwurf jedoch nicht vorgesehen.
Um das Ausmaß des zu erwartenden Defizites und seine Ursachen zu erkennen, hat das Klinikum der Universität München (Standort Großhadern und Innenstadt) seine Daten analysiert. Es erfolgte ein Vergleich der mit dem neuen DRG-System zu erwartenden Einnahmen mit den durch die Patientenbehandlung entstehenden Kosten. Das Ergebnis ist besorgniserregend: Für alle Patienten eines Behandlungsjahres ergäbe sich ein Defizit in Höhe von 22% der Gesamtkosten, d.h. die Kostendeckung betrüge lediglich 78%. Die Erhebung stützt sich auf einen sehr großen Datenpool von 82.500 Patienten. Mit Abstand die größten Defizite entstehen durch eine gravierende Unterfinanzierung der Patienten, die wegen besonders schwerer Erkrankungen einen außergewöhnlich langen Klinikaufenthalt benötigen (Langlieger). Weitere hochgradig defizitäre Gruppen beinhalten Notfälle, Intensivtherapie (Langzeitbeatmung) und Patienten, die wegen besonders komplexer Probleme aus anderen Kliniken in unsere Universitätsklinik verlegt wurden. Eine fehlende Finanzierung von diesem Ausmaß könnte keinesfalls durch Sparmaßnahmen oder Rationalisierung ausgeglichen werden, sondern müsste zwangsläufig zur Leistungseinschränkung führen.
Die Rahmenbedingungen der Vergütung für das Jahr 2005 werden in einem Fallpauschalenänderungsgesetz (2.FPÄndG) getroffen. Nach einer mündlichen Anhörung im Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung (BMGS) am 29. Juni 2004 wird der Referentenentwurf dann zur Gesetzvorlage. Um die Spitzenmedizin und damit die Patienten nicht zu gefährden, muss dringend eine differenzierte Vergütung nach Klinikart geschaffen werden, die im Gesetz verankert werden muss. Diese Forderung wird vom haushaltsverantwortlichen Verwaltungsdirektor des Klinikums Günter Auburger nachdrücklich unterstützt. Eine derartige Regelung besteht in praktisch allen anderen Ländern, die mit Fallpauschalensystemen (DRG) arbeiten. Professor Billing: "Es erscheint kaum sinnvoll, in Deutschland zunächst die eigene Spitzenmedizin zu ruinieren, um erst in der Folge die Erkenntnis aller übrigen DRG-Länder zu verstehen: Maximalversorgung kann nicht zum Preis der Grundversorgung erfolgen."
Für Rückfragen oder weitere Daten steht Ihnen zur Verfügung: Professor Dr. Arend Billing, Chirurgische Klinik, Klinikum der Universität München- Großhadern, Tel. 7095- 3560 oder 7095-0, Fax 72 44 74 11, e-mail:Arend.Billing@med.uni-muenchen.de
http://www.klinikum.uni-muenchen.de
Criteria of this press release:
Economics / business administration, Medicine, Nutrition / healthcare / nursing
transregional, national
Organisational matters, Research results
German
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