WR empfiehlt das eigenständige Promotionsrecht für forschungsstarke Bereiche der HAW Hamburg
In seiner Stellungnahme zu einem fachrichtungsgebundenen Promotionsrecht für die Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) Hamburg empfiehlt der Wissenschaftsrat (WR) die Verleihung eines eigenständigen Promotionsrechts an die Hochschule. Dieses soll für die drei geplanten Promotionsprogramme „Computational Engineering and Applied Data Science“, „Interdisziplinäre Sozial- und Gesundheitsforschung“ sowie „Sustainable Technologies and Systems“ gleichermaßen gelten.
Die HAW Hamburg fügt sich mit ihren thematisch definierten Promotionsprogrammen sehr gut in die Hamburger Forschungslandschaft ein. Die Planungen für alle drei Programme sind weit genug gediehen, um universitätsäquivalente Promotionsbedingungen zu gewährleisten. Nach acht Jahren ist eine erneute Begutachtung der Promotionsprogramme und Strukturen zur Ausübung eines Promotionsrechts durch den WR vorgesehen.
„Hochschulen müssen ein geeignetes Biotop entwickeln, in dem gute Promotionen gedeihen können. Das Beispiel der HAW Hamburg zeigt, wie die richtigen Ermöglichungsstrukturen geschaffen werden können – von einer ausreichenden Finanzierung über die nötige Infrastruktur bis zu nationalen und internationalen Forschungskooperationen“, so der Vorsitzende des WR, Wolfgang Wick.
Die geplante „Research School“ der HAW Hamburg stellt eine geeignete organisatorische Struktur für die Ausübung eines eigenständigen Promotionsrechts von HAW oder Fachhochschulen (FH) eines Landes dar. Dennoch sollten die neuen Strukturen zunächst als vorläufig begriffen werden und im laufenden Betrieb auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft und nötigenfalls nachjustiert werden. Die designierten Mitglieder der Promotionsprogramme betreiben bereits jetzt hochqualitative Forschung. Eine künftige Zusammenarbeit zwischen den drei Promotionsprogrammen bietet außerdem großes Innovationspotenzial.
Der Wissenschaftsrat würdigt das Engagement der Freien und Hansestadt Hamburg, die HAW Hamburg bei ihren Promotionsrechtsbestrebungen zu unterstützen und zusätzliche finanzielle Ressourcen bereitzustellen.
Dass das Promotionsrecht zunehmend von HAW und Fachhochschulen (FH) wahrgenommen wird, ist auch eine Chance für Universitäten ihre Vorbildfunktion für HAW/FH auszuüben und eigene Verfahren zu reflektieren. Nachahmenswert erscheint beispielsweise die Heranführung von forschungsaffinen Professorinnen und Professoren an die Promotionsbetreuung, wie in den Promotionsprogrammen der HAW Hamburg vorgesehen, auch für Nachwuchsgruppenleitungen im universitären Kontext. Ebenso sind die Trennung von Betreuung und Begutachtung oder die Einholung externer Gutachten sinnvolle Maßnahmen, durch die ein einheitliches und qualitätsgesichertes Promotionswesen in Deutschland sichergestellt werden kann.
Zur Stellungnahme - https://doi.org/10.57674/a1s3-rg10
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