Die Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat gestern in ihrer Sitzung in Berlin die besondere Verantwortung der Rektorate und Präsidien bekräftigt, entschieden gegen Machtmissbrauch an Hochschulen vorzugehen. Vorschläge zur Weiterentwicklung und Verbesserung bestehender Verfahrensweisen sollen jetzt in der HRK erarbeitet werden.
„Das Ausnutzen von Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnissen etwa im Rahmen der wissenschaftlichen Qualifizierung oder in hierarchisch organisierten Arbeitsprozessen kann nicht geduldet werden und ist bei hochschulischem Personal als eine Verletzung der Arbeits- und Dienstpflichten zu betrachten“, erklärt dazu HRK-Präsident Professor Dr. Walter Rosenthal. Im Miteinander von Studierenden, Lehrenden, Forschenden und weiteren Beschäftigten dürfe es keine Toleranz geben gegenüber jeder Form des Missbrauchs, des Mobbings, der Diskriminierung, sexualisierter Belästigung und von psychischer oder physischer Gewalt.
Die zuletzt an verschiedenen Hochschulen bekannt gewordenen Fälle von Machtmissbrauch seien keinesfalls zu tolerieren. „Alle Mitglieder der Hochschulen haben Anspruch auf ein Studien- und Arbeitsklima, das frei ist von Belästigung, Diskriminierung und Gewalt. Sie sind wiederum dazu angehalten, nicht wegzuschauen und durch ihr eigenes Verhalten zu einem wertschätzenden Umgang miteinander beizutragen“, so Rosenthal.
Auf Ebene der HRK befassen sich die Hochschulen seit langem mit unterschiedlichen Formen des Machtmissbrauchs. Zu Möglichkeiten, etwa in Promotionsverfahren missbrauchsanfällige Abhängigkeitsverhältnisse zu vermeiden, hat sich das HRK-Präsidium bereits 2012 in einer Empfehlung geäußert. Auch die 2018 gefasste HRK-Empfehlung „Gegen sexualisierte Diskriminierung und sexuelle Belästigung an Hochschulen“ sei in ihrer Grundsätzlichkeit immer noch uneingeschränkt tragfähig, so Rosenthal. In der Folge sind entsprechende Anlaufstellen geschaffen und regelmäßige Sensibilisierungsmaßnahmen eingeführt worden.
HRK-Präsident Rosenthal würdigt in diesem Zusammenhang auch die Resolution „Gegen sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt“ der Hochschulen Baden-Württembergs aus dem Jahr 2020 und die 2023 gefasste Selbstverpflichtungserklärung zum Umgang mit Machtmissbrauch der nordrhein-westfälischen Hochschulen. Das „Hochschulform Digitalisierung“ habe 2023 zudem wertvolle Handlungsempfehlungen für Lehrende zu sexualisierter Gewalt in der digitalen Hochschullehre vorgelegt.
Gleichwohl zeigten aktuelle Fälle von insbesondere sexualisiertem Machtmissbrauch gegenüber Studierenden und sich qualifizierenden Wissenschaftler:innen, dass eine kontinuierliche Überprüfung und nötigenfalls Erweiterung bestehender Schutzvorkehrungen geboten sei. Dazu wird sich die Ständige Kommission „Governance“ der HRK nun umfassend beraten und im kommenden Jahr Vorschläge für weitere Maßnahmen entwickeln.
https://www.hrk.de/uploads/tx_szconvention/Empfehlung_Qualitaetssicherung_Promot... HRK-Empfehlung "Zur Qualitätssicherung in Promotionsverfahren"
https://www.hrk.de/fileadmin/redaktion/hrk/02-Dokumente/02-01-Beschluesse/HRK_MV... HRK-Empfehlung „Gegen sexualisierte Diskriminierung und sexuelle Belästigung an Hochschulen“
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