"Zur wirksamen Förderung von Exzellenz in Wissenschaft und Forschung benötigen wir eine solide Grundlage der Finanzierung und des Wettbewerbsverfahrens sowie klare verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann das außerordentlich wichtige Projekt der Exzellenzförderung nicht funktionieren." Dies erklärten Kultusministerin Dr. Annette Schavan, bildungspolitische Koordinatorin der unionsregierten Länder, und Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg am 28. Juni in Stuttgart. "Der von Bundesbildungsministerin Bulmahn erzeugte Zeitdruck zur Verabschiedung des Förderkonzepts ist sachlich völlig unangemessen und nur politisch motiviert", so Schavan und Frankenberg. "Da wesentliche Fragen noch nicht geklärt sind, ist eine abschließende Beratung der Konzeption durch die Bund-Länder-Kommission am 5. Juli nicht zu erwarten."
Die beiden CDU-Minister, die sich zuvor in einem Schreiben an Bulmahn gewandt hatten, bezeichneten es als erfreulich, dass zwischen den Wissenschaftsministern von Bund und Ländern in wichtigen Fragen der Exzellenzförderung schon Einvernehmen erzielt worden ist. "Grundlage dafür war die gemeinsame Konzeption aller Länder. Deshalb sind wir zuversichtlich, dass am Ende eine sachgerechte Förderkonzeption stehen wird, die die Forschung an den Hochschulen und außeruniversitären Forschungsstätten auf ein internationales Exzellenzniveau bringen kann." Zentrale Punkte seien hingegen noch ungeklärt, so etwa die Frage, wer das Wettbewerbsverfahren durchführt und darüber entscheidet, sowie vor allem auch, "dass sichergestellt sein muss, dass alle Beteiligten die zur Umsetzung des Programms notwendigen Mittel zusätzlich bereitstellen" (Schavan und Frankenberg).
Zudem berühre die Durchführung eines neuen gemeinsamen Bund-Länder-Programms zwangsläufig die Frage der künftigen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern. Dies sei das Thema der Föderalismuskommission von Bundestag und Bundesrat, die im Laufe dieses Jahres ihre Arbeit abschließen wird, betonten die beiden Minister. "Wir sollten daher bei der Verabschiedung der Exzellenzinitiative die Ergebnisse der Föderalismuskommission zugrunde legen, weil sonst möglicherweise ein Programm ins Leben gerufen würde, für das es mittelfristig keine verfassungsrechtliche Grundlage gibt."
Die Zeit bis zum Abschluss der Beratungen der Föderalismuskommission kann und muss laut Schavan und Frankenberg dazu genutzt werden, auf Bundes- und auf Länderseite die Frage der Finanzierung zu klären. "Wir können nicht erkennen, dass beim Bund die Bereitstellung der notwendigen zusätzlichen Mittel gesichert ist." Die sachlich notwendige Verlängerung der Beratungszeit bedeute weder eine Blockade noch eine Verzögerung des Projekts, da die Förderung von Seiten des Bundes erst 2006 anlaufen soll. "Für uns ist vor allem wichtig, dass wir die Hochschulen nicht durch eine unsolide, politisch unzureichend abgesicherte Initiative enttäuschen - gerade, weil wir glauben, dass mit dem Programm viel für die Entwicklung der Exzellenz an den Hochschulen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hochschulen erreicht werden kann."
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