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07/09/2004 13:16

Zuwanderungsgesetz: Start klar für ausländische Studierende

Stefan Grob Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsches Studentenwerk

    Zuwanderungsgesetz: Start klar für ausländische Studierende

    Das Deutsche Studentenwerk (DSW) begrüßt das heute im Bundesrat verabschiedete Zuwanderungsgesetz. "Nach jahrelangem peinlichen Parteiengerangel um die endgültige Fassung des Zuwanderungsgesetzes ist nun endlich ein Signal für ausländische Studierende gesetzt worden, dass sie in unserem Land willkommen sind", sagte der Präsident des DSW, Prof. Dr. Hans-Dieter Rinkens, nach Bekanntgabe der Verabschiedung.

    Mit dem neuen Zuwanderungsgesetz werden die Vorschläge des DSW zu den arbeitsrechtlichen Regelungen für Studierende aus Nicht-EU-Staaten in Zukunft bundesweit verpflichtend umgesetzt. Diese besagen, dass diese Studierenden zukünftig bis zu 180 halbe Tage im Jahr erwerbstätig sein dürfen. Zahlreiche der Studierenden aus Nicht-EU-Staaten kommen als so genannte freemover nach Deutschland, d.h. sie werden nicht über ein Stipendium oder Austauschprogramm gefördert und sind auf eigene finanzielle Mittel und damit auf Jobben neben dem Studium angewiesen. "Für uns entscheidend ist die Tatsache, dass das von den Studentenwerken entwickelte Servicepaket auch als Finanzierungsnachweis anerkannt wird, da dies eine wesentliche Erleichterung für ausländische Studierende wäre", betonte der Präsident. Darüber hinaus wäre die Ausübung einer studentischen Nebentätigkeit nicht nur an Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen ohne zeitliche Einschränkung und separate Genehmigung möglich, sondern ebenso in hochschulnahen Einrichtungen wie z.B. Studentenwerken und ASten. "Bei der konkreten Ausgestaltung von Verordnungen und Ausführungshinweisen ist nun darauf zu achten, dass die Spielräume des Zuwanderungsgesetzes in den Ländern auch offensiv genutzt werden", sagte Rinkens. Nur damit könne die internationale Mobilität von Studierenden und Wissenschaftlern gewährleistet werden.

    Rinkens begrüßte, dass die Aufenthaltserlaubnis für ausländische Studierende nach erfolgreichem Abschluss des Studiums zur Suche eines Arbeitsplatzes bis zu einem Jahr verlängert werden kann. Damit sei gewährleistet, dass hochqualifizierte Fachkräfte nicht gleich wieder Deutschland verlassen, sondern ihre Kompetenzen in den Arbeitsmarkt einfließen.

    Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Marijke Lass, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon 030-29 77 27-20, E-Mail: marijke.lass@studentenwerke.de


    More information:

    http://www.studentenwerke.de


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    Criteria of this press release:
    interdisciplinary
    transregional, national
    Science policy, Studies and teaching
    German


     

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