Das Bundeskabinett hat am 22. Mai den Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) verabschiedet. Darin werden unter anderem Regelungen zur Finanzierung der neuen psychotherapeutischen Weiterbildungen festgelegt. Ausbildungsinstitute, Psychotherapeutenkammern, Berufs- und Studierendenverbände hatten seit Langem eine gesetzliche Regelung der Vergütung gefordert – die Enttäuschung über den aktuellen Beschluss ist jedoch groß. Denn das Gesetz legt ein Finanzierungskonzept fest, das in der Konsequenz die Kosten der Weiterbildung weiterhin auf den Schultern der künftigen PsychotherapeutInnen in Weiterbildung (PTW) belässt.
Die Reform des Psychotherapeutengesetzes hat die Ausbildung von PsychologInnen und PsychotherapeutInnen von Grund an neu geregelt, was Universitäten und Ausbildungsinstituten einen enormen Einsatz von personalen und finanziellen Ressourcen abverlangt hat. Erklärtes Ziel dieser Umstellungen war eine Verbesserung der Situation der PsychotherapeutInnen in Ausbildung (PiA), die im Vergleich zu medizinischen WeiterbildungsassistentInnen deutlich schlechter gestellt sind.
Um dies zu ändern sollen die künftigen Psychotherapeutinnen in Weiterbildung hauptberuflich in den Weiterbildungsambulanzen angestellt werden. Die Gehälter für diese Anstellungen sollen über die durchgeführten Psychotherapien – das heißt durch die von den Krankenkassen gezahlten Leistungsentgelte – finanziert werden. Problematisch ist nun, dass im aktuellen Gesetzesentwurf explizit festgelegt ist, dass diese Vergütung für die erbrachten psychotherapeutischen Leistungen nicht die Weiterbildungskosten umfassen darf. Das bedeutet in der Folge, dass PsychotherapeutInnen in Weiterbildung (PTW) für die Kosten ihrer Weiterbildung erneut selbst aufkommen müssten.
„Das Gesetz in seiner aktuellen Fassung ist eine große Enttäuschung für uns“, so Dr. Günter Koch, Geschäftsführer der Psychologischen Hochschule Berlin (PHB). „Es ist zu befürchten, dass die Weiterbildungskosten auch künftig komplett von den Psychotherapeutinnen in Weiterbildung getragen werden müssen. Es lässt sich aktuell nicht genau beziffern, wie hoch diese Kosten wären – aber es gibt Schätzungen, die von circa 60.000 Euro ausgehen. Einer der wenigen positiven Aspekte am Gesetzentwurf ist, dass er die Weiterbildungsambulanzen als Akteure benennt, die direkt mit den Krankenkassen verhandeln dürfen. Wie schwierig es ist, hier zu einer Einigung zu finden, zeigen allerdings unsere Verhandlungen mit den Krankenkassen, die ja im ersten Anlauf gescheitert sind. Wir haben daher die zuständige Schiedsstelle angerufen, die am 6. Juni über unseren Antrag auf eine angemessene Vergütung verhandeln wird. Es bleibt abzuwarten, ob die Finanzierung der Weiterbildungen auf dieser Ebene zufriedenstellend geregelt werden kann.“
https://www.psychologische-hochschule.de/studium-ausbildung/psychotherapeutenges... FAQ zu Psychotherapeutengesetzreform
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