Der Wissenschaftsrat befürwortet die Umwandlung der Muthesius-Hochschule, bislang Fachhochschule für Kunst und Gestaltung, in eine Kunsthochschule und ihre Aufnahme in die Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz (HBFG). Damit ist die Voraussetzung für die 50-prozentige Mitfinanzierung von Investitionen durch den Bund gemäß Art. 91a GG gegeben. Für diese Entscheidung sprechen neben der besonderen Stellung dieser Hochschule im Wissenschafts- und Hochschulsystem des Landes vor allem ihre überzeugenden Konzepte für Studium und Lehre sowie künstlerisch-gestalterische Entwicklungsvorhaben. Mit ihrer Konzeption eines interdisziplinären Studiums zwischen Kunst und Design hält der Wissenschaftsrat die Muthesius-Hochschule zudem für geeignet, das bestehende deutsche Hochschulsystem sinnvoll zu ergänzen.
In Schleswig-Holstein wird die Muthesius-Hochschule mit ihren Studiengängen Kommunikations-, Industrie- sowie Interior Design und Freie Kunst eine Lücke in der kunsthochschulgerechten Ausbildung des Landes schließen. Als Fachhochschule für Kunst und Gestaltung bietet sie bisher vier Diplomstudiengänge (Architektur, Freie Kunst, Kommunikationsdesign, Industriedesign) sowie in Kooperation mit der Christian-Albrechts-Universität Kiel den Lehramtsstudiengang Kunst an. Die geplante Organisation der Hochschule in vernetzten Bereichen mit offenen Werkstätten und einer integrierten Studierbarkeit von Modulen aus diesen verschiedenen Bereichen wird für die Studierenden neue Potenziale interdisziplinären Arbeitens eröffnen.
Hinweis: Die "Stellungnahme zur Aufnahme der Muthesius-Hochschule, Fachhochschule für Kunst und Gestaltung, als Kunsthochschule in das Hochschulverzeichnis des Hochschulbauförderungsgesetzes" (Drs. 6191/04) wird im Netz als Volltext (www.wissenschaftsrat.de) veröffentlicht, sie kann aber auch bei der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates per Email (post@wissenschaftsrat) angefordert werden.
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